Ein Frühpensionist hat am Montag einer Salzburger Richterin nach eigenen Worten nicht erklären können, warum er von Februar 2017 bis Jänner 2022 eine halbe Million kinderpornografische Dateien aus dem Internet heruntergeladen hatte. Der 59-Jährige sagte, er habe in seinem Leben selbst Missbrauch erfahren und leide an Depressionen. Er war zum Vorwurf der pornografischen Darstellungen Minderjähriger geständig. Der Prozess wurde zur Einholung eines Gutachtens vertagt.
Bei einer Hausdurchsuchung wurden die kinderpornografischen Bilder und Videos sichergestellt. Der gebürtige Oberösterreicher soll auch ein einschlägiges Forum im Internet besucht haben. "Wenn ich in ein Loch falle und Depressionen habe, kommt es zu solchen Tathandlungen. Das versteht keiner", erklärte der Angeklagte bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg. Dieses Loch habe sich aufgetan, nachdem seine Psychiaterin in Pension gegangen ist.
Seit April 2021 habe er einen neuen Therapeuten, so der geschiedene Mann. Seither habe er weniger kinderpornografisches Material angesehen, aufgehört habe es aber nie. Gegen die Depressionen nehme er auch Medikamente. Den Vorwurf, er habe von einem im Jahr 2013 geborenen Mädchen kinderpornografische Fotos gemacht, bestritt der Angeklagte.
2005 schon gerichtlich begutachtet
Der Beschuldigte wurde zuletzt im Jahr 2005 gerichtlich begutachtet. Damals wurde keine psychische Abnormität festgestellt. Die Richterin will nun den aktuellen psychischen Zustand des Angeklagten in Erfahrung bringen. Deshalb wird die gerichtlich beeidete Psychiaterin Gabriele Wörgötter mit der Begutachtung des Mannes beauftragt. Wenn die Expertise vorliegt, wird der Prozess fortgesetzt.
Zwei weitere Fälle
Am Landesgericht Salzburg werden am Montag noch zwei weitere Fälle von pornografischen Darstellungen Minderjähriger verhandelt. Ein 29-jähriger Tennengauer soll eine Vielzahl von einschlägigen Dateien besessen haben. Er war bereits gegenüber den Ermittlern geständig. Weiters wird einem jungen Mann zur Last gelegt, er habe, als er selbst noch ein Jugendlicher war, aus dem Internet zwei kinderpornografische Dateien heruntergeladen.
Der Paragraf 207a des Strafgesetzbuches sieht einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe vor.
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