Vorzugsstimmen-Rätsel

Wahl-Fehlerquellen erkannt: Land schafft Abhilfe

Tirol
21.05.2022 10:00

Einige Schwachstellen entdeckte der Landtag in der Gemeindewahlordnung. Zum Beispiel jene, dass das Vorzugsstimmen-Ergebnis nicht veröffentlicht wird. Jetzt gibt es Lösungen.

Viele Wähler wunderten sich bei der jüngsten Gemeinderatswahl, dass sie zwar Vorzugsstimmen vergeben durften, sie aber nirgends erfuhren, wie viele Stimmen ihr favorisierter Kandidat letztlich erhalten hat. Das Ergebnis wurde nämlich nirgends veröffentlicht – im Gegensatz zu Nationalrats- und Tiroler Landtagswahlen, wo das Vorzugsstimmenergebnis stets mit der Kundmachung publiziert wird.

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Gegenwärtig wissen also nur Personen, die in der Wahlbehörde gesessen sind, über die Vorzugsstimmen Bescheid.

Neos-Klubobmann Dominik Oberhofer

Nur Wahlbehörde weiß Bescheid
„Demokratiepolitisch äußert bedenklich“, erklärt dazu Neos-Chef Dominik Oberhofer, „gegenwärtig wissen also nur Personen, die in der Wahlbehörde gesessen sind, über die Vorzugsstimmen Bescheid“. Dies sei „ein Relikt aus alten Tagen, als Vorzugsstimmen noch weniger Relevanz und Gewichtung hatten. Das gehört schnellstmöglich geändert.“ Der Neos-Landtagsklub formulierte dazu einen Antrag, der im Landtag beschlossen wurde – und das sogar einstimmig.

Kurzbezeichnung brachte Liste in Mutters zu Fall
Und noch ein Fehler wurde erkannt und auch gleich repariert – und zwar von Regierungsseite, weil die Grünen auch hauptbetroffen waren: Stichwort Mutters. Dort wurde ja eine Liste nicht zugelassen, nur weil die Kurzbezeichnung fehlte: Laut Gesetz „ein nicht behebbarer Mangel“, der „zumindest bei einer wahlwerbenden Gruppe zur Zurückweisung des Wahlvorschlages geführt und bei anderen für erhebliche Irritationen gesorgt hat“, hieß es in der Antragsbegründung.

Zukünftig soll der nicht behebbare Mangel doch behebbar werden, binnen einer noch zu bestimmenden Frist. Die Grünen brachten den Fall vor das Verfassungsgericht, das Verfahren ist anhängig.

Ungültige Stimmen reduzieren
„Eine größere Zahl ungültiger Stimmen“ könnte künftig vermieden werden, wenn das Design der Wahlkarten geändert wird. So sei es etwa bei der letzten Gemeinderatswahl des Öfteren vorgekommen, dass Wähler ihre eidesstattliche Erklärung nicht in dem dafür vorgesehenen Feld, sondern in jenem der von der Gemeinde auszufüllenden Teil mittels Unterschrift abgegeben haben – was Ungültigkeit zur Folge hatte. Auch dieser Antrag ging im Landtag einstimmig durch.

Keine Mehrheit erhielt jedoch aufgrund Widerstands von Schwarz und vor allem Grün der Liste-Fritz-Antrag nach Abschaffung nicht-amtsführender Stadträte in Innsbruck. Schaden für den Steuerzahler: Rund 180.000 € pro Periode!

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