Wegen eines Formfehlers bei der auszufüllenden Kurzbezeichnung dürfen die Grünen in der Gemeinde Mutters nahe Innsbruck am 27. Februar nicht bei den Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen antreten. Die Grünen sahen darin einen „Demokratie-Eklat“.
Aufgrund einer Novelle der Tiroler Gemeindewahlordnung (TGWO) ist heuer erstmals bei den Kommunalwahlen bei der Einreichung der wahlwerbenden Listen zusätzlich verpflichtend eine Kurzbezeichnung anzuführen. Weil die Liste „Grüne und Unabhängige Mutters“ in diesem Feld jedoch nur einen Bindestrich eingefügt hatte, wurde die Partei mit Bürgermeisterkandidatin Lisa Kunwald von der Wahl unwiderruflich ausgeschlossen.
Wahlanfechtung nach Urnengang?
Die Grünen hätten sich einen Hinweis auf die „formelle Neuerung“ und eine Auslegung des Gesetzes „im Zweifel“ für die Liste erwartet. „Was sich in Mutters abgespielt hat, ist demokratiepolitisch und moralisch verwerflich“, ärgerte sich Landessprecher Christian Altenweisl. Eine Wahlanfechtung nach dem Urnengang werde daher nicht ausgeschlossen.
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