„Irgendwann ist mal Schluss mit Meinungsfreiheit, und zwar beim Wort ,mitvergewaltigen’“, sagt ein Mitarbeiter von LH Thomas Stelzer.
Der ÖVP-Politiker klagt nun Martin Sellner, den Chef der rechtsextremen Identitären Bewegung, weil dieser in Telegram-Nachrichten dem Landeshauptmann vorgeworfen hatte, er habe den syrischen (mutmaßlichen) Vergewaltiger eines ukrainischen Flüchtlingsmädchens „ins Land gelassen“ und habe daher „mitvergewaltigt“. Stelzers Klage erfolgt als „Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung“ beim Landesgericht Linz mit dem Ziel eines Widerrufs durch Sellner.
Ein politischer und höchstpersönlicher Schaden
„Die Behauptungen, der Kläger habe ein 15-jähriges Mädchen mitvergewaltigt, er würde Vergewaltiger ins Land holen und einen Bevölkerungsaustausch organisieren, sind geeignet, einen mit Geld nicht mehr ausgleichbaren Schaden für den Kläger herbeizuführen; und zwar sowohl politisch als auch höchstpersönlich“, heißt es in der Klage. Bis Freitag 16 Uhr haben 16.100 Telegram-User die am 15. Mai gepostete Nachricht gelesen.
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