Der Unfall am Weg zur Kaserne endete für einen Grundwehrdiener aus Graz mit mehrfachem Bänderriss und Liegegips. Für den folgenden, zwingenden Aufenthalt im Heeresspital wollte die private Unfallversicherung aufgrund der Bedingungen vorerst nicht das sonst vorgesehene Taggeld von 5100 Euro bezahlen.
Manchmal ist es so banal. Marcel P. stolperte im letzten Juli auf dem Weg zur Kaserne tatsächlich „nur“ über einen Stein. Die Folgen waren fatal: Im Grazer Unfallkrankenhaus stellten die Ärzte zunächst eine starke Schwellung am Knöchel fest. Da der damals 20-Jährige angab, gerade seinen Grundwehrdienst abzuleisten, wurde er mit einem Unterschenkelgips nach Hause geschickt und aufgefordert, dem Bundesheer Bescheid zu geben.
„Wenige Stunden später wurde mein Sohn von einer Militärstreife abgeholt und in das Grazer Sanitätszentrum gebracht, wo er bis zur Genesung Ende September bleiben musste“, schilderte die Mutter der Ombudsfrau. Zwei Wochen nach dem Unfall waren nämlich ein mehrfacher Bänderriss sowie ein Knochenmarködem festgestellt worden.
Spitalsaufenthalt nur wegen Präsenzdienst?
Für die Zeit im Heeresspital suchte der Grundwehrdiener schließlich um Taggeld an, da er auch während seines Präsenzdienstes die Prämien für die private Krankenversicherung weiterbezahlt hatte. Doch die Versicherung lehnte ab. Heilbehandlungen in Sanitätseinrichtungen des Bundesheeres seien vom Versicherungsschutz ausgenommen, teilte man dem jungen Grazer mit. Dieser gab sich damit nicht zufrieden.
Die Versicherung argumentierte schließlich damit, dass Herr P. nur seines Präsenzdienstes wegen bis zur Genesung im Heeresspital untergebracht war. Unter „normalen Umständen“ hätte seine Verletzung keinen Krankenhausaufenthalt bedingt. „Das lässt sich jetzt im Nachhinein schwer feststellen. Außerdem kann man sich als Grundwehrdiener nicht aussuchen, in welchem Spital man unterbracht wird. Es stand auch eine Operation zur Diskussion, die Ärzte waren sich nicht einig“, so Frau P.
Nach unserer Anfrage hat die Merkur Versicherung trotz der eindeutigen Versicherungsbedingungen unpräjudiziell angeboten, 2550 Euro zu bezahlen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.