Knalleffekt im Rotlicht! Die Wiener Polizei stellt Bordellen für Verstöße gegen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften keine Strafen mehr aus, bis ein Gesetz repariert ist.
Seit Beginn der Pandemie befindet sich das horizontale Gewerbe in Schieflage. Während der Lockdowns wichen viele Sexarbeiterinnen in Privatwohnungen und damit in die Illegalität aus. Und dort blieben sie zum Großteil auch - fernab der (gesundheitlichen) Kontrolle und einer sicheren Umgebung, die ein offizielles Prostitutionslokal garantiert.
Überhaupt hatten die Betreiber von Bordellen und Laufhäusern durch Corona erhebliche Verluste hinnehmen müssen. Diese Nachricht wird sie allerdings positiv überraschen: Wie aus einer brandaktuellen Dienstanweisung hervorgeht, setzt die Polizei Strafen bei Verstößen gegen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften ab sofort aus. Laufende Verfahren werden auch nicht mehr weiterverfolgt.
Verhältnismäßigkeit nicht gegeben
Der Grund: Das Prostitutionsgesetz - mittlerweile mehr als zehn Jahre alt - hält nicht, was es verspricht. So hob das Verwaltungsgericht Strafen der Reihe nach auf. In vielen Fällen sei etwa die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben. Ein Beispiel: Ein dreckiges Leintuch zieht eine Mindeststrafe von 1000 Euro (!) für den Betreiber nach sich, ebenso ein defekter Brandmelder. Illegale Prostitution in Privatwohnungen kostet hingegen nur 400 Euro.
Die Polizei fordert seit Jahren eine Novellierung des Prostitutionsgesetzes, die Stadt hat sich aber immer davor gedrückt.
Ein Insider, der anonym bleiben möchte.
„Die Polizei fordert seit Jahren eine Novellierung des Prostitutionsgesetzes, die Stadt hat sich aber immer davor gedrückt“, erklärt ein Insider, der anonym bleiben möchte. Nicht nur hinter vorgehaltener Hand fordert die Polizei seit Jahren eine Novelle des Gesetzes, die Stadt Wien wollte dieses heiße Eisen jedoch nicht anfassen. Jetzt hat die Polizei Fakten geschaffen, bis ein neues Gesetz vorliegt.
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