Wer kann´s besser: Ärzte oder Apotheker? Rund um einen Werbespot, in dem suggeriert wurde, dass die Beratung in Apotheken bei „kleinen Wehwehchen“ ausreichen, entbrannte ein Streit, den die oö. Ärztekammer in Wien vor Gericht brachte und nun gewann.
„Wenn Lina zu viel in der Sonne war, hustet, eine Erkältung oder Fieber hat, geht ihre Mutter Melanie zuerst in die Apotheke“ - gegen diese „irreführende und unlautere Werbeeinschaltung“ der Apothekerkammer im Fernsehen und Internet zog die Ärztekammer Oberösterreich vor Gericht. Und bekam nun in Wien, wo das zuständige Handelsgericht seinen Sitz hat, in erster Instanz recht.
„Bei sämtlichen in diesen Videos vermittelten Tätigkeiten handelt es sich laut Gericht um Handlungen, die Ärzten vorbehalten sind“, urteilte das Gericht sinngemäß. Und verbot der Apothekerkammer, weiterhin damit Werbung zu machen, dass sich etwa „kleine Erkrankungen“ einfach mit der Beratung in der Apotheke behandeln lassen. Eine Strafe müssen die Apotheker aber keine bezahlen.
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