Seit vergangenen Herbst musste Geflügel ausschließlich im Stall gehalten werden. Grund war die Angst vor Vogelgrippe. Nun die Entwarnung: Das Federvieh darf wieder raus.
Aufatmen unter Vorarlbergs Geflügelhaltern: Die Stallpflicht, die wegen der Gefahr der Vogelgrippe in Teilen Vorarlbergs seit 18. November des vergangenen Jahres in Kraft war, wurde am Mittwoch aufgehoben.
Andere Regeln gelten nun
In Vorarlberg waren die Gemeinden entlang des Bodenseeufers und entlang des Rheins bis Feldkirch sowie die Region Vorderbregenzerwald betroffen. Anstelle der Stallpflicht treten nun aber andere Regeln in Kraft. Gemischte Haltungen mit Wassergeflügel sind weiterhin untersagt und Fütterung und Tränkung müssen überdacht organisiert werden. Auch die Tränkung aus Oberflächenwasser, zu dem Wassergeflügel Zutritt hat, ist verboten.
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