Noch bis zum Urteil wollte der Angeklagte (77) nicht einsehen, dass er die Rente der verstorbenen Mutter nicht von der Bank hätte abheben dürfen. Schuld seien die anderen gewesen, behauptete er im Betrugsprozess. In Wahrheit spielte der wirtschaftliche Niedergang des einst vermögenden Mannes eine wichtige Rolle.
Irgendwann ist es dem Geschäftsmann gut gegangen. Eigenen Angaben nach verfügte er über zwei Millionen Euro. Doch private Probleme führten zur Pleite. Der Geschäftsmann hat 700.000 Euro Schulden und muss von der Mindestrente leben.
„Das war eine Schlamperei der Bank“
Dann starb im Herbst 2019 seine Mutter. Die Witwenrente der Frau wurde aber bis ins Frühjahr 2020 weiter auf ihr Konto überwiesen. „Das war eine Schlamperei der Bank“, schimpfte der Angeklagte vor Richter Wolfgang Etl. Und setzt empört fort: „Dass ich vorsätzlich etwas Illegales gemacht habe, lasse ich mir nicht nachsagen.“
Doch kaum war die - übrigens überschuldete - Verlassenschaft abgehandelt, hob der Mann 8000 Euro ab. Auf Rückforderungen reagierte er nicht. Selbst nach einem Verwaltungsurteil, in dem die Rückzahlung verlangt wurde, blieb der Angeklagte stur: „Ich bin kein Jurist. Das war nicht verständlich“, klagt er vor Gericht in Wien.
Urteil: Acht Monate bedingt, wegen Unterschlagung, nicht wegen Betrug. Bei der Todesmeldung an die Bank dürfte ein Fehler passiert sein, doch dann hätte er das Geld nicht abheben dürfen. „Berufung“, schimpft der Angeklagte.








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