„Ich bin ein Einbrecher gewesen und wollte wieder einbrechen. Aber Mörder bin ich keiner“, sagt Manfred R. Der 69-Jährige ist am Dienstag im Landesgericht Ried zu fünf Jahren Haft wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Er hatte auf einen Gärtnereibesitzer, der ihn bei einem Einbruch ertappt hatte, eingestochen.
Das Prozedere vor Gericht kennt der weißhaarige Angeklagte nach 21 Vorstrafen genau, doch erstmals muss sich der notorische Einbrecher vor einem Geschworenengericht verantworten. „Bei seinen Vorstrafen ist eine Verhaftung gleichbedeutend mit Gefängnis“, erklärt Staatsanwalt Alois Ebner, der darin auch das Motiv für die Tat sieht.
Denn als er vom Gärtnereibesitzer dabei erwischt wurde, wie er nach eigenen Angaben Blumen für das Grab von Freunden stehlen wollte, soll der 69-Jährige gedroht haben: „Lass mich in Ruhe, lass mich gehen, ich habe ein Messer.“ Beim anschließenden Gerangel hatte der Einbrecher sechsmal zugestochen, drei Stiche trafen den Oberkörper. Ebner: „Nur durch Glück kann das Opfer heute aussagen, es musste intensivmedizinisch behandelt werden. Und ich glaube, es war versuchter Mord.“
Das Herumfuchteln schließt einen Tatplan aus
Verteidiger Armin Grünbart
Manfred R. will beim Prozess vor Richterin Claudia Grillneder von den Stichen nichts wissen. Er habe mit dem Messer nur „herumgefuchtelt“. Verteidiger Armin Grünbart: „Es gab keine Intention, den Gärtner zu töten.“ Einen Mordversuch - wie angeklagt - sahen die Geschworenen nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.









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