COFAG kann klagen

Covid-Hilfen: Verstöße werden automatisch gemeldet

Wirtschaft
16.02.2022 17:53

Die staatliche Corona-Hilfsagentur COFAG wird künftig automatisch informiert, wenn Firmen gegen Corona-Regeln verstoßen. Ein entsprechender Beschluss ist am Mittwoch im Budgetausschuss des Nationalrats beschlossen worden. Falls Betriebe sich trotz rechtskräftiger Bescheide weigern, die Förderungen zurückzuzahlen, wird letzten Endes zivilrechtlich geklagt.

Durch die beschlossene Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes werden Verstöße gegen die COVID-19-Förderungsbestimmungen bald automatisch von den Bezirksbehörden an die COFAG übermittelt. Das gilt rückwirkend mit 1. November 2021. Gibt es Verstöße und ein gefördertes, schwarzes Schaf bekommt eine Strafe ausgestellt, werden auch die Hilfen für jenen Monat zurückgefordert, in dem der Verstoß stattgefunden hat.

„Datenschutz bleibt gewahrt“
„Mit dem heutigen Beschluss garantieren wir eine strukturierte und effiziente Informationsübermittlung von den Bezirksverwaltungsbehörden an die COFAG über unrechtmäßig geflossene Wirtschaftshilfen. So können die Gelder ohne großen Verwaltungsaufwand zurückgefordert werden und der Datenschutz bleibt bestmöglich gewahrt“, erklärte Elisabeth Götze, Wirtschaftssprecherin der Grünen, in einer Aussendung.

Grundsätzlich lösen nur rechtskräftige Verwaltungsstrafen eine Rückforderung bei Unternehmen aus. Etwaige Beschwerden von Unternehmen müssen sich demnach gegen die Verwaltungsbehörde und nicht gegen die COFAG richten. Beim Förderansuchen an die COFAG verpflichten sich Antragsteller, die Förderung bei Verstößen zurückzuzahlen. Die COFAG geht laut Rückforderungsprozess vor, in dem auch ein Mahnsystem implementiert ist.

NEOS äußern Unverständnis über Klagen
Was aber, wenn ein Betrieb der COFAG die zurückgeforderte Summe nicht überweist? „Kommt das Unternehmen der Rückzahlungsaufforderung nicht nach, muss die COFAG den Antragsteller zivilrechtlich klagen“, hieß es aus der COFAG auf Anfrage der APA am Mittwoch. „Wer sich nicht an die Regeln hält, muss Wirtschaftshilfen zurückzahlen“, so Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). NEOS-Mandatarin Karin Doppelbauer äußerte ihr Unverständnis für ein zivilrechtliches Vorgehen.

Indes arbeitet das Finanzministerium an der nötig gewordenen Neu-Ausschreibung von einem der beiden GeschäftsführerpostenCo-Geschäftsführer Bernhard Perner will sich im zweiten Quartal zurückziehen. Der derzeitige COFAG-Zweiervorstand war von den Regierungsparteien proporzhaft besetzt worden. Von schwarz-türkiser Seite war Perner gekommen, von den Grünen Marc Schimpel. Perner ist seit 2016 auch Geschäftsführer der für Bankenabwicklungen zuständigen ABBAG.

Manager bekam 700.000 Euro im Jahr
Perner war zuletzt wegen seiner Gagen in die Kritik geraten. Die Grünen selbst hatten diese in einer parlamentarischen Anfrage hinterfragt. Er kassierte 2020 für seine Jobs bei ABBAG und COFAG zusammen 700.000 Euro. Dass der Manager seine COFAG-Geschäftsführerfunktion zurücklegen werde, sei laut früheren Angaben des Ministeriums aber immer klar gewesen und von Perner anlässlich seiner Bewerbung auch so kommuniziert worden.

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