Einweisung in Anstalt

„Faden-Fluch“ löste ein Ehedrama mit Messer aus

Oberösterreich
08.02.2022 20:00

Ein gelber Faden in der Wohnung, in seiner Heimat Bosnien ein Unglücksbote, gab den letzten Ausschlag, dass der Angeklagte im oberösterreichischen Asten seine Frau würgte und mit einem Messer attackierte. Das Gericht in Steyr wertete das als absichtlich schwere Körperverletzung. Da der 41-Jährige nicht zurechnungsfähig ist, kam er in eine Anstalt.

16 Jahre lang hätten sie und ihr Mann, der Angeklagte, „eine schöne Ehe geführt“, erzählt das Opfer (37) mit zittriger Stimme vor den Geschworenen. Die letzten eineinhalb Monate vor der Tat aber habe sie ihren – inzwischen geschiedenen – Ehemann nicht wiedererkannt. Er war eifersüchtig, und es kam immer wieder zu Streit: um die Eigentumswohnung, um die beiden Kinder. Auch von Scheidung war dabei schon die Rede.

In den frühen Morgenstunden des 20. Juni eskalierte die Situation in der Wohnung in Asten. Der 41-Jährige weckte seine Gattin, die im Zimmer der Tochter schlief. Machte ihr wieder Vorwürfe wegen einer Markierung auf dem Ehebett, die er für ein Zeichen der Untreue hielt. Und wegen des gelben Fadens, den aber nur er sah. Zuerst soll er seine Frau am Balkon gewürgt und erst losgelassen haben, als der 16-jährige Sohn dazwischen ging. Wenig später habe er sie, so steht es im Unterbringungsantrag, mit einem spitzen Küchenmesser in den Hals gestochen. Wieder half der Teenager der schwer verletzten Mutter.

Angreifer versteckte sich eine Woche lang
Der Vater flüchtete nur mit Boxershorts und T-Shirt bekleidet und versteckte sich eine Woche lang in einem Anhänger unter einer Plane. Erst als der Hunger zu groß wurde, kam er heraus und wurde verhaftet.

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Bei uns in Bosnien heißt es, wenn irgendjemand einen fremden Faden ins Haus bringt, gibt es ein Unglück. Das ist wie ein Fluch.

Der Angeklagte zur Situation vor der Tat

Weitere Taten befürchtet
Laut Gutachterin Heidi Kastner leidet der Mann an paranoider Schizophrenie und könnte weitere gefährliche Taten begehen. Der Rechtsbeistand der Ex-Frau, Andreas Mauhart, bezweifelt die Unzurechnungsfähigkeit: „Wenn er nicht wusste, was er getan hat, warum ist er dann geflüchtet?“

Entscheidung der Geschworenen nicht rechtskräftig
Der Angeklagte selbst sieht sich vor allem als Opfer der kaputten Ehe. „Sie hat mich immer wieder beleidigt.“ Seine Flucht erklärt er mit Schock. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Nicht rechtskräftig.

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