"Zu gefährlich"

Behörde verbietet blindem Paar Adoption

Österreich
07.05.2011 08:20
Sie sind blind, sie lieben sich – und sie wollen gemeinsam ein blindes Baby aus Bulgarien adoptieren: Dietmar Janoscheck (40) und Elfriede Dallinger (45) aus Traun in Oberösterreich dürfen aber nicht. Sie bekamen von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Linz-Land eine Absage. Nun drohen dem Land Klagen wegen Diskriminierung.

Durch Krankheit und Unglück waren Dallinger und Janoscheck vor 20 Jahren erblindet, im Beruflichen Bildungs- und Rehabilitationszentrum lernten sie sich kennen und lieben. Vor eineinhalb Jahren zogen sie in ihr neues Haus in Traun. Seither bekam der Kinderwunsch eine immer größere Bedeutung.

Doch weil er sich auf natürlichem Weg nicht erfüllen lässt, will das blinde Paar in Bulgarien ein blindes Baby adoptieren. "Denn dort gibt es viele Waisen, und die Bestimmungen sind nicht so streng wie bei uns", erklärt Janoscheck. Er und Dallinger stellten im Juni 2010 einen entsprechenden Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land und machten alle Untersuchungen mit. Im Dezember befand eine Expertin der BH, dass die Adoption aus psychologischen Gründen nicht genehmigt werde.

Janoschek und Dallinger werden in ihren Bemühungen von Behindertenanwalt Sepp Buchinger unterstützt. Er ist überzeugt: "Die Adoption wurde wegen der Blindheit des Paares abgelehnt. Dieses Vorgehen ist eindeutig ein Verstoß gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz des Landes, gegen das Bundesgleichbehandlungsgesetz und auch gegen die UN-Behindertenkonvention."

Landesrat kontert: "Zu gefährlich"
Es sei nicht Aufgabe der Jugendwohlfahrt, "kinderlosen Paaren zur Verwirklichung ihres individuellen Familienglücks zu verhelfen", kontert Soziallandesrat Josef Ackerl. Er könne zwar aus Gründen der Amtsverschwiegenheit nicht auf die persönlichen Voraussetzungen des Paares eingehen, es gebe aber auch einige allgemeine Überlegungen, die gegen eine Adoption sprechen würden: Alltägliches wie ein Zeckenbiss, ein Sonnenbrand oder das Auftreten eines Ausschlags könne mangels Wahrnehmung zum ernsten Problem werden. Bei einem Unfall, beispielsweise dem Sturz von einem Klettergerüst, sei eine adäquate Erstversorgung nicht gewährleistet, begründet Ackerl die negative Entscheidung.

von Christoph Gantner (Kronen Zeitung) und krone.at
Bild: Christoph Gantner

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