AK erkämpfte 3300 Euro

Sexuelle Belästigungen durch den Arbeitgeber

Die „Me Too“-Bewegung und die daraus resultierenden gesellschaftspolitischen Auswirkungen dürften an einem Innviertler Arbeitergeber vorübergegangen sein. Der Mann belästigte eine Mitarbeiterin sexuell aufs Gröbste. Der Arbeiterkammer gelang es, dem Opfer für sein Leid 3300 Euro Entschädigung zu erkämpfen.
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Die sexuellen Belästigungen hatten kurz nach der Einstellung der jungen Frau begonnen. Als „geiles Luder“ und „Hure“ titulierte der Arbeitgeber die Handelsangestellte und verhielt sich bei seinen verbalen und körperlichen Übergriffen sehr aggressiv. So griff er der Mitarbeiterin etwa während der Arbeitszeit ungeniert an die Brust oder fasste ihr zwischen die Beine.

Verzweifeltes Opfer kündigte
Das verzweifelte Opfer hielt es an seinem Arbeitsplatz schließlich nicht länger aus und kündigte die Stellung. Die Frau wandte sich daraufhin hilfesuchend an die Arbeiterkammer OÖ. Bei mehreren Interventionen gelang es AK-Juristen, von dem Ex-Arbeitgeber für das der Frau zugefügte Leid einen – zumindest teilweisen – Ausgleich in Höhe von rund 3300 Euro zu erwirken. Der Mann soll zunächst überhaupt nicht einsichtig gewesen sein, konnte mühsam dann aber doch noch zum Einlenken bewogen werden.

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Die Beratungen zu sexueller Belästigung wurden trotz Covid-19-Pandemie nicht weniger

AK-Präsident Andreas Stangl

Belästigungen ändern sich
Laut Arbeiterkammer sind geschlechtsbezogene und sexualisierte Gewalt ein Dauerthema am Arbeitsplatz. „Die Beratungen dazu wurden trotz Covid-19-Pandemie nicht weniger“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. 2020 führte die AK 553 Beratungsgespräche. In mehr als der Hälfte war sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz das Thema. Dabei fiel auf, dass sich die Methoden ändern. So wurde ein deutlicher Anstieg von Belästigungen über Smartphones, Mails und Soziale Medien deutlich.

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