Gesetzesänderung:

Jagd auf „Problemtiere“ soll erleichtert werden

Oberösterreich
30.11.2021 11:00
Das Land Oberösterreich plant eine Art „Entbürokratisierung“ des Jagdgesetzes: Durch eine spezielle Verordnungsermächtigung soll der Abschuss von „Problemtieren“ trotz grundsätzlichen Verbots bzw. in der Schonzeit auf kürzerem Weg als bisher ermöglicht werden.

Warum so eine Verordnungsermächtigung? „Weil die aktuell geltenden rechtlichen Bestimmungen es nur mit großer Zeitverzögerung ermöglichen, auf Probleme mit einzelnen Individuen einer Tierart zu reagieren. Das betrifft beispielsweise Rotwild, das eine Aufforstungsfläche schädigt oder Fischotter, die ganze Fischbestände in Bedrängnis bringen oder natürlich auch einen Wolf, der sich auf Nutztiere als Beute verlegt und damit zum Problem wird“, heißt es aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP). Es soll damit „die Durchführung langwieriger, aufwendiger und kostenintensiver Behördenverfahren“ wegfallen, wie es im Entwurf für die Änderung im Jagdgesetz heißt.

Höhere Strafen für Stall-Stalking
Der Antrag ist ein gemeinsamer von ÖVP und FPÖ und steht morgen, Mittwoch, auf der Agenda des Landtagsausschusses für Standortentwicklung. In der Änderung eines zweiten Gesetzes soll der Strafrahmen für jemanden, der unbefugt fremde (landwirtschaftliche) Stallungen betritt, verunreinigt oder beschädigt von 1000 auf 5000 € erhöht werden.

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