Wegen Lockdown

Theorieprüfung in den Fahrschulen nur mehr mit 2 G

Burgenland
26.11.2021 09:04

Neue Lockdown-Restriktionen in den Fahrschulen sorgen teilweise für Ärger. Denn ausgehend von der Verordnung des Bundes ist nur noch Einzelunterricht erlaubt, für diesen ist allerdings 2 G Voraussetzung. 

Das gilt auch für die theoretische Prüfung, was bedeutet, dass derzeit nur Geimpfte und Genesene antreten dürfen. Aber: Sobald die Ausbildung aus einem beruflichen Erfordernis absolviert wird, gilt lediglich 3 G. Gleichzeitig ist das Betreten des Kundenbereichs zu Beratungszwecken nur mit 2 G Nachweis erlaubt.

FPÖ: „Diskriminierung“
Vom Land ist zu hören, dass es sich um eine Übereinkunft zwischen den Bundesländern handelt, nachdem die Bundesverordnung „Interpretationsspielraum“ zulasse. Man habe zwar vorab den Bund um eine klare Regelung ersucht, sei aber nur von einem Ministerium zum anderen verwiesen worden. FPÖ-Landesparteisekretär Christian Ries sieht die Regelung als eine „unzulässige Diskriminierung“.

Fahrschulen mit Verständnis
Bei den Fahrschulen hat man hingegen Verständnis für die Maßnahme. Man sei froh, dass man überhaupt weiter offen bleiben dürfe, so der Sprecher der Fahrschulen, Karl Karner. Für den Theoriebereich gebe es zudem jetzt wieder die Möglichkeit des Online-Unterrichts.

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