53 Fälle in Innsbruck

Auto-Vandalismus: „Ich muss selbst zahlen“

Tirol
10.11.2021 10:14

Es ist ärgerlich, kostet Zeit und Geld: Dutzende Innsbrucker Fahrzeugbesitzer waren in jüngster Zeit mit zerbrochenen Seitenspiegeln, Kratzern oder anderen mutwilligen Beschädigungen konfrontiert. Die Polizei listet 53 Fälle auf! Selten können Täter gefasst werden - und sogar im Erfolgsfall ist Schadenersatz ungewiss.

37 Autos zerkratzten Vandalen am 2. November in der Reichenau, der Schaden übersteigt 100.000 Euro. Am 8. November wurden bei 16 Fahrzeugen in Wilten und Pradl die hinteren Scheibenwischer abgerissen. Ein Innsbrucker (42) hat die mühsame Prozedur nach einem solchen Vorfall schon hinter sich, sein Audi geriet bereits am 15. August ins Visier eines Vandalen.

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Das Glas des Seitenspiegels war herausgerissen und lag zehn Meter weiter auf der Straße.

Ein Betroffener

Konkret am Herzog-Siegmund-Ufer hinter der Markthalle. „Das Glas des Seitenspiegels war herausgerissen und lag zehn Meter weiter auf der Straße. Dazu kam ein Kratzer auf der Scheibe.“ Der Lenker erstattete Anzeige bei der Polizei, übermittelte Fotos, sprach mit der Versicherung. Fazit: „Ich habe eine Kaskoversicherung mit 300 Euro Selbstbehalt. Für den Spiegel habe ich 100 Euro selbst bezahlt, beim Kratzer für etwa 800 Euro habe ich mich noch nicht entschieden.“

Täter geschnappt, aber das ist oft nur wenig Trost
Inzwischen wurde ein deutscher Staatsbürger ausländischer Herkunft geschnappt, in jener Nacht hatte er knapp ein Dutzend Fahrzeuge demoliert. „Ich habe mich als Geschädigter dem Verfahren angeschlossen, große Erfolgschancen sah der Beamte jedoch nicht“, schildert der 42-Jährige.

Forderungen bei Prozess
Eine Möglichkeit ist es, sich von einem Anwalt im Strafverfahren als Privatbeteiligter vertreten zu lassen. „Dadurch werden die Parteienrechte des Geschädigten mit Frage- und Berufungsrecht professionell gewahrt“, erklärt der Wörgler Rechtsanwalt Gerold Loinger der „Krone“. Durch bestimmte Arten der Rechtsschutzversicherungen sind die Vertretungskosten auch bei Uneinbringlichkeit gedeckt. Ein Exekutionstitel (Urteil) gewährt – theoretisch 30 Jahre lang – Zugriff auf das Täter-Vermögen. Doch oft ist nichts zu holen.

Hilft eine Kasko?
Wann zahlt die Versicherung für Vandalismus? „Bei Vollkasko ist dies in der Regel inkludiert, mit oder ohne Selbstbehalt“, erklärt Michael Fettner, Leiter des Schadenmanagements der Tiroler Versicherung. Sein kleiner Trost: „Auch wenn eine Versicherung für Vandalismus zahlt, unterbleibt im Gegensatz zu früher die Umstufung auf eine höhere Prämie.“

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