31.10.2021 20:00 |

„Krone“-Ombudsfrau

In diesen Fällen sagen wir Danke!

Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, in denen uns das gelungen ist!

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Hotelkosten erstattet
Zum Geburtstag hatte Barbara R. ihrer Schwiegermutter eine Karte für ein Konzert in Florenz mit Hotelaufenthalt im letzten Sommer geschenkt. Das Konzert musste wegen Corona verschoben werden. Somit wurde auch das Hotel storniert. Als später ein neuer Konzerttermin feststand, buchte Frau R. das gleiche Hotel. Als das Konzert abermals verschoben wurde, wollte sie den Aufenthalt im Hotel stornieren. Ihre Bitte wurde mit der Begründung abgelehnt, dass eine Stornierung nur innerhalb von drei Tagen möglich gewesen wäre. „Auch die Reiseplattform, über die wir das Hotel gebucht hatten, konnte nicht helfen“, so die Salzburgerin. Booking.com hat auf Anfrage prompt reagiert. Die Leserin erhält in Kulanz eine vollständige Rückerstattung der Kosten.

Preisnachlass für Fernseher
Einen neuen Fernseherhatte der Enkel von Beatrice H. aus Wien bei einem Online-Versand erworben. Laut Angebot sollten Kopfhörer und Bluetooth-Lautsprecher mitgeschickt werden. Geliefert wurde aber nur der Fernsehapparat. Der junge Mann wandte sich an den Kundendienst. Dort entschuldigte man sich und versprach die sofortige Lieferung der fehlenden Teile. „Später kam ein E-Mail, dass es sich bei der Beschreibung um einen Druckfehler handle und eine Lieferung der Zusatzteile nicht möglich sei“, bat Frau H. die Ombudsfrau um Hilfe. Wir haben uns an Universal Versand gewandt. Der Fehler wurde bereits im Onlineshop korrigiert, der Enkel von Frau H. erhält einen Preisnachlass für den Fernseher.

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