Naturschutz in OÖ

Ausbaupläne im Skigebiet der Wurzeralm überprüft

Oberösterreich
29.10.2021 13:00

Alpenverein OÖ und Naturfreunde OÖ ließen ein besonders umstrittenes Bauvorhaben auf der Wurzeralm in Oberösterreich, die Sanierung der Frauenkarseilbahn, rechtlich prüfen. Fazit: Es handelt sich um Ausbau- und Sanierungspläne, die im Widerspruch zur Alpenkonvention stehen. An der Linzer JKU vernetzen sich Umweltjuristen, um rechtliche Instrumentarien für Natur- und Artenschutz europaweit zu stärken.

Ein besonders umstrittenes Bauvorhaben auf der Wurzeralm in Oberösterreich, die Sanierung der Frauenkarseilbahn, wurde auf Antrag von Alpenverein OÖ und den Naturfreunden OÖ einer Prüfung durch die unabhängige Rechtsservicestelle (RSS) Alpenkonvention unterzogen. Fazit: „Die Ergebnisse der Rechtsprüfung belegen klar, dass die aktuellen Baupläne rechtswidrig sind. Es handelt sich um massive Sanierungs- und Ausbaupläne im Gebiet Warscheneck-Wurzeralm, die gleich mehrfach im Widerspruch zu den Vorgaben der rechtlich verbindlichen Alpenkonvention steht.“ Die Vereine verlangen nun ein „Zurück an den Start“.

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Entwicklungspläne für den Tourismus dürfen keine Luftschlösser sein, sondern müssen den Zielen Klima- und Naturschutz, Energiewende und der Sicherung der Artenvielfalt entsprechen.

Sepp Friedhuber, Sonderbeauftragter Naturschutz bei den Naturfreunden OÖ

Welt schlägt Alarm
Artensterben und Bodenverbrauch standen auch im Fokus eines zweitägigen Treffens von Umweltjuristen aus ganz Europa an der JKU. Umweltrechlerin Erika Wagner ist dabei federführend: „Seit meiner Kindheit in den 1970er-Jahren ist die Anzahl der Wirbeltiere um 60 Prozent geschrumpft, eine Million Tier- und Pflanzenarten sind vom Aussterben bedroht. Die ganz Welt schlägt Alarm.“

Defizite im Naturschutzrecht
In OÖ ist die Zerschneidung von Lebensräumen eine der Hauptursachen für Artensterben. „Laut unserer Studie wird in der Raumordnung und Flächenplanung keine Rücksicht genommen auf zusammenhängende Lebensräume für Tierpopulationen.“
Die Tagung soll helfen, Defizite im Naturschutzrecht beheben zu können: „Bisher haben in Naturschutzverfahren allzu oft ausschließlich menschliche Nutzungsinteressen Vorrang“, so Wagner. Das führe zu einem Versagen des Artenschutzes - in OÖ und in allen anderen Ländern.

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