Zwist um Justizreform

EU verweigert Polen Milliarden € an Corona-Hilfen

Ausland
07.10.2021 19:16

Die EU hat Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit Polens - daher werden Milliarden Euro an Coronahilfen nicht ausbezahlt. Am Donnerstag entschied das polnische Verfassungsgericht, ob nationales Recht Vorrang vor EU-Recht habe. Das Urteil der Institution: „Der Versuch des Europäischen Gerichtshofs, sich in das polnische Justizwesen einzumischen, verstößt gegen (...) die Regel des Vorrangs der Verfassung und gegen die Regel, dass die Souveränität im Prozess der europäischen Integration bewahrt bleibt“, so die Richter. 

Konkret ging es bei dem Verfahren darum, ob Bestimmungen aus den EU-Verträgen, mit denen die EU-Kommission ihr Mitspracherecht bei Fragen der Rechtsstaatlichkeit begründet, mit der polnischen Verfassung vereinbar sind.

Verfahren zur Besetzung des Obersten Gerichts für EU unrechtmäßig
Im Streit mit der EU hatte der Regierungschef Mateusz Morawiecki das Verfassungsgericht seines Landes gebeten, ein in Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu überprüfen. Darin hatten EU-Richter festgestellt, dass die Union Mitgliedsstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht zu ignorieren - auch wenn diese Verfassungsrecht betreffen. Der EU war das Verfahren zur Besetzung des Obersten Gerichts ein Dorn im Auge, da dieses gegen EU-Recht verstoße. Doch dies hätte bedeuten können, dass Polen Teile seiner umstrittenen Justizreform aufheben müsste. 

Die EU-Kommission hat wegen der Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau eröffnet und Klagen beim EuGH eingereicht. Unter anderem hat die Brüsseler Behörde auch Zweifel an der Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts, welches nun den Vorrang des nationalen Rechts über EU-Recht festgestellt hat. Vorsitzende ist Julia Przylebska, enge Vertraute von PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski.

„Die Organe der EU handeln außerhalb der Grenzen der Kompetenz, die ihnen von Polen zuerkannt wird“, sagte Przylebska bei der Urteilsverkündung. Ähnlich hatten in der Vergangenheit Regierungsvertreter argumentiert, wenn es darum ging, EuGH-Entscheidungen nicht zu befolgen. Für den Vizepräsidenten des EU-Parlaments, Othmar Karas (ÖVP) ließ seinem Ärger über dieses Urteil auf Twitter Luft: „Polens Führung stellt unser EU-Recht grundsätzlich in Frage. Das ist eine inakzeptable Überschreitung einer bisher von allen geachteten roten Linie.“ Er findet es daher legitim, dass die Corona-Gelder zurückgehalten werden. 

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