Drei Wochen früher und der Angeklagte wäre selbst noch unter 18 gewesen - genauso wie seine Sexualpartnerin, die damals sogar noch 13, also unmündig war. Nach dem Geschlechtsverkehr gingen sie und ihre Mutter zur Polizei und warfen dem jungen Mann Vergewaltigung vor. Dies bezweifelte das Schöffengericht jedoch.
Eine kleine Schürfwunde und ein Hämatom am Scheideneingang deuteten auf eine Penetration hin, männliches Genitalsekret war im Slip und am Körper des Mädchens zu finden: Das Gutachten setzte die Aussage des Angeklagten außer Kraft. Dieser hatte erst beteuert, mit der 13-Jährigen gar nicht intim gewesen zu sein, später gab er zu, er habe sie zumindest über der Unterhose berührt.
„Nirgendwo wird so viel gelogen wie vor Gericht“, stellte die Verteidigerin fest – und meinte damit wohl die Aussagen des vermeintlichen Opfers und einiger Zeugen. Das Mädchen und ihre Mutter hatten dem 18-Jährigen vorgeworfen, die 13-Jährige gegen die Wand gedrückt, sie fixiert und vergewaltigt zu haben.
„Macht sich ständig älter“
„Ihre Mama hat uns unter Druck gesetzt und gesagt, wir sollen gegen ihn aussagen. Wenn er Schmerzensgeld zahlen muss, fahren wir gemeinsam auf Urlaub“, sagte eine Freundin des angeblichen Opfers aus, die ihre Aussage vom letzten Mal zurückziehen wollte. Der Angeklagte sei weder aggressiv noch habe er eine andere Freundin angefasst. Außerdem lüge die 13-Jährige ständig über ihr wahres Alter und mache sich älter.
Laut Staatsanwalt sind die Aussagen der jungen Zeuginnen aber mit Vorsicht zu genießen. Denn vor Gericht erschienen sie auf Bitte des Angeklagten.
Gericht sah keine Vergewaltigung
Eine Vergewaltigung konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden – sehr wohl geht das Gericht aber davon aus, dass der 18-Jährige das wahre Alter des Mädchens gewusst hatte. Er wurde deshalb des schweren Missbrauchs Unmündiger schuldig gesprochen – das heißt: ein Jahr bedingt, nicht rechtskräftig. Schmerzensgeld muss er keines zahlen.
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