Neue Regeln im Winter

Italien: 3G-Regel für Skifahrer ab 12 Jahren

Ausland
22.09.2021 20:51

Nach zwei Saisonen, in denen der Wintertourismus wegen der Pandemie zum Erliegen kam, ist am Mittwoch in Mailand ein Protokoll für die sichere Wiedereröffnung der Skigebiete und die Benutzung der Skilifte in den italienischen Skigebieten unterzeichnet worden. Der Wintersportverband, der Verband der Seilbahnbetreiber und der Skilehrerverband einigten sich auf die Leitlinien für die Wiederaufnahme des Wintertourismus.

Der Zugang zu den Skiliften wird vor allem durch den sogenannten Grünen Pass geregelt, der für Kinder unter zwölf Jahren nicht obligatorisch ist. Mit dem Grünen Pass wird nachgewiesen, dass der Inhaber gegen Covid-19 geimpft ist, in den vergangenen 48 Stunden negativ getestet wurde oder kürzlich von der Krankheit genesen ist.

1-Meter-Abstand
Der Online-Verkauf von Wochen- oder Tagesskipässen soll gefördert werden, damit die einzelnen Skigebiete den Zugang der Skifahrer besser regeln können. Innerhalb des Skigebiets müssen Wege angelegt werden, um die Skifahrer voneinander zu trennen. Dabei soll ein Abstand von einem Meter eingehalten werden. Wenn möglich, werden getrennte Fahrspuren für die Ein- und Ausfahrt eingerichtet.

Maskenpflicht auf Sesselliften
Fahrkartenschalter sollen mit Schutzschirmen aus Plexiglas ausgestattet sein. Elektronische Zahlungsmittel werden bevorzugt, ebenso wie die Verwendung von Geldautomaten und Kreditkarten, um persönliche Kontakte so weit wie möglich zu vermeiden. Das für den Empfang und die Inbetriebnahme der Anlagen zuständige Personal muss Mundschutz tragen. Die Sessellifte können mit 100 Prozent Auslastung betrieben werden, allerdings müssen alle Insassen eine Maske tragen.

Österreich: Après-Ski im Winter laut Stufenplan
In Österreich soll es heuer - unter Einhaltung strenger Regeln - auch wieder möglich sein, einen Pistentag in einer Skihütte oder Bar ausklingen zu lassen. Über Zutritt entscheidet der Stufenplan. So soll für Seilbahnen wie in Gastronomie und Hotellerie die 3G-Regel gelten - ab Stufe 3, die mit einer mindestens 20-prozentigen Auslastung der Intensivstationen einhergeht, mittels PCR- statt Antigen-Test -, Après-Ski-Lokale zählen zur Nachtgastro. Vorrangig lauten die Appelle aber, sich impfen zu lassen, denn für Geimpfte gebe es auch im Winter kaum Einschränkungen.

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