Den Fall ins Rollen brachte massive Schimmelbildung im Badezimmer. In Absprache mit dem Vermieter wollten Getraud D. und ihr Lebensgefährte ein neues Fenster schaffen und andere bauliche Veränderungen vornehmen.
"Wohnung" gar keine Wohnung
Nach einem Lokalaugenschein stellte die Baupolizei fest, dass die Räume unter dem Dach einerseits gesundheitsschädlich sind, andererseits die "Wohnung" gar keine Wohnung ist. Weil das Paar die Zinszahlung daraufhin einstellte, wird es nun delogiert.
"Anfang März müssen wir hier raus", erzählt Dieter Z. Wohin, ist allerdings unklar, denn der Antrag auf eine Gemeindewohnung wurde abgelehnt. In der Begründung heißt es wörtlich: "Ihre derzeitigen Wohnverhältnisse ergeben nach den geltenden Richtlinien keinen Vormerkgrund."
von Alex Schönherr, Kronen Zeitung









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