Die Amtsverschwiegenheit sei notwendig, es gehe auch um die Rechte von Beschuldigten, Opfern und Zeugen, in deren Privatsphäre "nicht so intensiv" eingegriffen werden dürfe, merkte Jarosch an. Zinkl sieht ein großes Problem, wenn durch die Preisgabe von Ermittlungsdaten Ermittlungsverfahren gefährdet werden. Das könne man durch eine offensivere Kommunikation nicht wettmachen.
Bandion-Ortner hatte ihren Vorstoß damit begründet, dass Verteidiger sich häufig mit Informationen zugunsten ihrer Mandaten an die Öffentlichkeit wenden, Richter und Staatsanwälte sich dazu aber nicht äußern können, weil sie der Amtsverschwiegenheit unterliegen. Dass es "unterschiedliche Rechte und Möglichkeiten" gibt, liege in der Natur der Sache, stellte Jarosch fest. Richter und Staatsanwälte müssten objektiv bleiben, "das wollen wir sicher nicht ändern".
Eine bessere Medienarbeit der Justiz wäre aber nötig, auch mit mehr Informationen in Wirtschafts- und Korruptionsfällen. Presseaussendungen müssten "professionalisiert", der Internet-Auftritt verbessert werden. Außerdem wünschen sich Zinkl und Jarosch wieder einen parteiunabhängigen Pressesprecher der Justiz.









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