Erste Bilanz

Fußfesseln de facto nur für Straf- und nicht für U-Häftlinge

Österreich
25.02.2011 13:11
Der mit September 2010 eingeführte elektronisch überwachte Hausarrest wird fast ausschließlich in der Strafhaft angewandt, bei der Untersuchungshaft ist er bisher de facto "totes Recht". Von derzeit 100 Personen mit Fußfessel sind 99 Strafhäftlinge, berichtete der Leiter der Abteilung Strafvollzug im Justizministerium, Gerhard Nogratnig, beim Ottensteiner Strafrechtsseminar.

Mit dem elektronisch überwachten Hausarrest sollten die Gefängnisse um 300 bis 500 der im Schnitt rund 8.600 Häftlinge entlastet werden. Derzeit wird er - bei steigender Tendenz - österreichweit in 100 Fällen angewandt. Bei den Bewilligungen führt deutlich die Justizanstalt Graz-Jakomini, berichtete Nogratnig in seinem Vortrag Donnerstagnachmittag. Über Anträge von Strafhäftlingen entscheidet der Leiter der Vollzugsanstalt, über jene von U-Häftlingen der Ermittlungsrichter.

Nogratnig berichtete von einer geplanten Verbesserung: Die Sendestation soll mit einem "Alkomaten" samt Videokamera aufgerüstet werden. Damit kann auch das Verbot des Alkoholkonsums im Hausarrest regelmäßig kontrolliert werden.

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