Prozess wiederholt

Messerattacke vor Disco: Urteil bei Neuauflage gleich

Wien
22.02.2011 21:49
Eine Messerstecherei vor der Wiener Diskothek Vorgarten, die einen Türsteher beinahe das Leben gekostet hätte, ist am Dienstag noch einmal verhandelt worden, da der OGH das Ersturteil aus formalen Gründen aufgehoben hatte. Doch am Wiener Landesgericht blieb alles beim Alten: Der 28-jährige Angeklagte wurde neuerlich wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen, auch die Strafe blieb mit zwölf Jahren gleich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Staatsanwalt Berufung anmeldete und der Kosovare Bedenkzeit erbat.

Die Silvesterfeier in der Diskothek Vorgarten hatte in der Nacht auf den 1. Jänner 2010 blutig geendet: Als ein Security-Mann auf dem Rundgang durch die Lokalität einer Bekannten "Prosit Neujahr" wünschte - oder sie nach deren Aussage belästigte -, entwickelte sich zunächst eine Massenschlägerei, die sich dann vor die Disco verlagerte, wo der nunmehrige Ex-Ehemann der jungen Frau auf den Sicherheitsmann einstach.

Der Sicherheitsmann hatte die junge Frau damals gegen 3 Uhr angesprochen, was den 28-jährigen Angeklagten offenbar mächtig störte. Er verlangte eine Entschuldigung, was schließlich in einer handfesten Auseinandersetzung endete. Der Türsteher wurde erheblich verletzt, unter anderem erlitt er einen mehrfachen Nasenbeinbruch, und setzte sich mit einem Pfefferspray zur Wehr. Zwei zur Hilfe gekommenen Kollegen begleiteten den Tobenden im festen Griff vor die Disco, wo das spätere Opfer schließlich noch einmal zum Pfefferspray griff. Dabei traf er allerdings nicht die Zielperson, sondern die Securitys, die den 28-Jährigen deshalb losließen.

Mehrmals auf Opfer eingestochen
Der Kosovare zückte daraufhin ein 25 Zentimeter langes Kampfmesser, verfolgte seinen Widersacher und stach von oben mehrmals auf sein Gegenüber ein. Der muskulöse Türsteher hatte Glück, die Klinge traf nur Knochen, weshalb die Wunden nicht lebensgefährlich waren. Der Angeklagte verantwortete sich dahingehend, dass er durch den Pfefferspray halb blind gewesen sei und sich gefürchtet habe. Er habe aus Notwehr gehandelt, das Messer sei nicht seines gewesen, sondern er habe es im Gerangel mit dem Opfer zu fassen bekommen, nicht als Waffe erkannt und damit nur herumgefuchtelt.

Dieser Verantwortung, die auch sein Verteidiger Peter Philipp in seinem Schlussplädoyer vehement vertrat, war zuvor von vier Zeugen deutlich widersprochen worden. Der 28-Jährige sei vom Pfefferspray kaum beeinträchtigt gewesen, sondern habe die Augen offen gehabt, als er auf den 32-Jährigen losging. Auch das Kampfmesser hatte er aus seinem eigenen Hosenbund gezogen und sehr zielgerichtet zugestochen. Die Version des Angeklagten wurde lediglich von seinem Freund bestätigt. Und diese beiden hätten laut Staatsanwaltschaft mehr als genug Zeit und Gelegenheit zu einer Absprache gehabt. Der Zeuge saß nämlich wegen eines anderen Delikts ebenfalls im Gefängnis und hatte nachweislich Kontakt zu ihm.

Der Richtersenat unter dem Vorsitz von Friedrich Forsthuber hatte eine Fülle von Fragen und Eventualfragen an die Geschworenen - von versuchtem Mord bis zu Putativnotwehr - vorbereitet. Denn bei der ersten Verhandlung hatten diese Notwehrfragen gefehlt, weshalb das Urteil vom OGH aufgehoben worden war. Die vielen Möglichkeiten hatten die Geschworenen anfangs sichtbar verwirrt, weshalb Belehrung und Beratung auch stundenlang dauerten und das Urteil erst gegen 20.30 Uhr verkündet werden konnte.

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