316 kleinere HNO-Eingriffe wurden am Landesspital Kirchdorf seit 2016 bewilligungslos durchgeführt, was - wie berichtet - der Landesrechnungshof rügt. Die Lehren daraus? Die Gesundheitsabteilung des Landes will künftig in solchen Fällen konsequenter vorgehen, die Gesundheitsholding ringt sich Bedauern ab.
Mehrmals habe die Gesundheitsabteilung den Landesspitalsträger darauf hingewiesen, dass der rechtskonforme Zustand hergestellt werden müsse - das aber nie überprüft oder durchgesetzt. Das werde in Zukunft konsequenter gehandhabt, heißt es aus dem Büro von Gesundheitsreferentin Christine Haberlander (ÖVP): „In solchen Fällen, falls so etwas wieder vorkommt, muss der Betrieb schriftlich untersagt werden und die Umsetzung muss kontrolliert werden.“
Kein finanzieller Schaden
Aus der Gesundheitsholding heißt es: „Die OÖG bedauert den durch den Landesrechnungshof aufgezeigten Umstand und wird den Handlungsprozess entsprechend konsequent anpassen.“ Zugleich wird aber betont, dass kein finanzieller Schaden für die öffentliche Hand entstanden und kein Nachteil für die Patienten erwachsen sei.
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