Kampf um Antrittsrecht
Die bestialische Tat - die Tote wies rund 200 Messerstiche bzw. -schnitte auf - wird in der Anklageschrift detailliert beschrieben. Außerdem wurde dem 22-Jährigen eine schwere Persönlichkeitsstörung ("hochgradig auffällige Persönlichkeitsstruktur") attestiert, die allerdings eine Unzurechnungsfähigkeit nicht aufhebe.
Bei Philipp K. sei darüber hinaus von einer "statistisch über das Risiko der Normalbevölkerung hinausgehenden, allgemein erhöhten Wahrscheinlichkeit für das Verüben von sexuellen Straftaten auszugehen", hieß es laut Anklageschrift in einem Gutachten.










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