Die Vernehmung habe zwei Stunden gedauert und sei von einem Staatsanwalt und vier Ermittlern der Sonderkommission Constantia/Buwog geleitet worden, so die Staatsanwaltschaft in einem Communiqué an die Redaktionen.
"In Anbetracht der Fülle der noch zu erhebenden Themen ist davon auszugehen, dass weitere, terminlich noch nicht festgesetzte Einvernahmen mit Karl-Heinz Grasser stattfinden werden", erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey.
Medien wieder einmal düpiert
Offenbar hatten sowohl die Justiz als auch der Beschuldigte ein Interesse daran, Reporter vom Termin fernzuhalten. Grassers Anwalt Manfred Ainedter hatte noch am Nachmittag gesagt, es sei noch kein Termin für eine Einvernahme festgelegt worden.
Bereits bei den ersten beiden Einvernahmen im September 2010 hatten die Ermittler ein Katz-und-Maus-Spiel mit der Presse veranstaltet. Das erste Verhör wurde damals "kurzfristig" vom Landesgericht Wien ins Bundeskriminalamt verlegt, wodurch Grasser den Fragen der versammelten Reporter entging.
Beim zweiten Mal wurde Grasser in der Meidlinger Polizeikaserne einvernommen. Bei der Ankunft scheiterte er am verschlossenen Nebeneingang und musste dann doch ein paar Statements abgeben. Nach dem Verhör verkündete der Ex-Minister, es sei alles geklärt und die Ermittlungen würden wohl noch heuer eingestellt werden.
Grasser-Anwalt verärgert: "Kein Mensch war dort"
Grassers Anwalt Ainedter zeigte sich am Mittwoch verärgert, dass die Staatsanwaltschaft über das Geheimtreffen informierte. "Ich habe mit der Staatsanwaltschaft ausgemacht, dass über den Termin Stillschweigen herrscht", so Ainedter. Der Termin sei schon vor seinem Urlaub in der vergangenen Woche ausgemacht worden, dann habe ihm die Staatsanwaltschaft Wien per E-Mail mitgeteilt: "Damit die Geheimhaltung gewahrt bleibt, machen wir den Termin lieber im Bundeskriminalamt."
Das Geheimhaltungs-Vorhaben wäre laut Anwalt gelungen: "Niemand von den Medien war dort, kein Mensch", so Ainedter. Derartige Vereinbarungen hält der Rechtsanwalt für durchaus üblich. Grassers Verfahren werde ja ohnehin in der Öffentlichkeit abgehandelt. Bei dem Termin habe sein Mandant jedenfalls Urkunden zu den Stiftungen vorgelegt, "dazu gab es ein paar Fragen". Von weiteren Einvernahmeterminen sei ihm nichts bekannt, so der Anwalt.
Offen bleibt damit, ob Grasser möglicherweise seit den ersten beiden Einvernahmen im September 2010 auch weitere Male oder zumindest ein weiteres Mal befragt wurde, ohne dass dies der Öffentlichkeit bekannt gegeben wurde. Grassers Anwalt wollte nicht wörtlich bestätigen, dass es sich am Mittwoch um die dritte Befragung gehandelt habe. Staatsanwaltschafts-Sprecher Vecsey sagte hingegen, es habe sich diesmal um die dritte Einvernahme gehandelt. Grasser habe Urkunden vorgelegt.
Vecsey verteidigte die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft, die neueste Einvernahme von Grasser nicht den Medien mitgeteilt zu haben. Dies dürfe die Behörde schon alleine aufgrund der Strafprozessordnung nicht. Dass bei den vorigen beiden Einvernahmen die Medien vorab informiert wurden, liege an Grasser selbst, der die Medien über seinen Anwalt informiert hatte. Auch künftig werde die Staatsanwaltschaft Einvernahmen des Ex-Minister nicht verlautbaren.
Verdacht auf Untreue und Amtsmissbrauch
Gegen Grasser wird wegen des Verdachts auf Untreue, Amtsmissbrauch und Bruch der Amtsverschwiegenheit ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Im Zentrum der Ermittlungen steht nach wie vor die Privatisierung der Bundeswohnungen bzw. die vom letztlich siegreichen Bieter, der Immofinanz, gezahlte 9,6-Millionen-Euro-Provision an Grassers Freunde und frühere Geschäftspartner Walter Meischberger und Peter Hochegger.
Aber auch andere Privatisierungen der Ära Grasser sowie die umstrittenen Zahlungen von staatsnahen Firmen an den Lobbyisten Hochegger sowie Provisionen und Honorare an Meischberger werden von der Justiz unter die Lupe genommen. Nicht zuletzt geht es auch um die kürzlich bekannt gewordene Selbstanzeige Grassers als Steuerhinterzieher während seiner Zeit als Finanzminister.









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