Kampf um Antrittsrecht
Für Ragger bestand damals der "Verdacht der gefährlichen Pflege". Aufgefallen war der Betrieb, als eine Pensionistin mit Pflegestufe fünf mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht wurde.
"Nach strafrechtlichen Gesichtspunkten handelt es sich hier um Körperverletzung", beharrte Ragger am Mittwoch auf seinem Standpunkt. "Bei diesem Heim passen die Zimmergrößen, die Einrichtung und der Betreuungsschlüssel nicht. Das behördliche Verfahren ist noch längst nicht abgeschlossen", erklärte der Landesrat die aufrechte Sperre der Pflegestelle.









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