"Ich wollte ins Grüne fahren und meine Katze begraben", erzählte die Beschuldigte vor Richter Uwe Dumpelnik. Das Haustier war am Vormittag des 22. Juli 2010 gestorben. Am Nachmittag bekam die Pensionistin Besuch von Bekannten. "Ich habe acht bis zehn Mischungen getrunken und nichts gegessen", erklärte die Frau. Getrunken habe sie vor allem wegen privaten Problemen.
"Nach 200 Metern habe ich gemerkt, dass ich falsch bin"
Gegen 22 Uhr machte sie sich dann auf den Weg. Im Kofferraum ihres Pkws lag neben einem Spaten die tote Katze. "Ich wollte sie nicht in die Mülltonne tun", meinte die 55-Jährige. Wie sie dann auf die Autobahn gekommen war, sei ihr im Nachhinein nicht mehr erklärlich. "Nach 200 Metern habe ich gemerkt, dass ich falsch bin, da hat es schon gekracht", erzählte die Beschuldigte. Ihr Unfallgegner erlitt bei dem Unfall mehrfache Knochenbrüche, unter anderem wurde er an der Wirbelsäule schwer verletzt. "Dauerschäden sind nicht ausgeschlossen", erläuterte Staatsanwältin Denise Ebner.
Der "massiv hohe Alkoholisierungsgrad" der Beschuldigten sei "weit außerhalb jeder Trinknorm". Deshalb sei mit einer bedingten Strafe nicht mehr zu rechnen, begründete der Richter die unbedingte Haft. Die Pensionistin erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.









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