Schwere Zeiten bedingen ungewöhnliche Maßnahmen. So wurden aktive Zivildiener während Corona zur Dienstverlängerung verpflichtet. Sie wollten dafür aber Geld - wie es freiwillige „Zivis“ bekommen hatten. Das lehnte das Heerespersonalamt ab. Das wiederum entschied der Verfassungsgerichtshof als gesetzeswidrig.
Länger als ein Jahr kämpfte Anwalt Nikolaus Rast für die von ihm 27 vertretenen Zivildiener: „Man hat ausgediente Zivis gebeten, in der Pandemie auszuhelfen. Das ist ja gut. Aber ihnen mehr zu zahlen, als denen, die gerade den Zivildienst ableisten und die per Verordnung verlängert wurden, das geht auch nicht!“ Zumal Letztere „überrascht“ worden waren: „Man weiß ja das Ende des Zivildienstes und plant danach. Da mussten zum Beispiel Jobantritte abgesagt werden!“, so Rast.
Pauschalentschädigung und Verdienstentgang gefordert
Dafür wollten die aktiven Zivis eine Pauschalentschädigung und Verdienstentgang – so wie bei den wiedereinberufenen Freiwilligen. Das aber lehnte das Heerespersonalamt – zuständig für Besoldung – ab. Und bekam vom Bundesverwaltungsgericht Recht.
Der VfGH sieht das aber völlig anders. Das Heer mit seinen Stellen ist gesetzlich nämlich gar nicht zuständig für Zahlungen an die Zivildiener – laut Verfassung muss der Zivil- vom Militärdienst streng getrennt sein! Jetzt muss just das Bundesverwaltungsgericht, das falsch urteilte, neu entscheiden. Das kann dauern.
Man kann für sie nur hoffen, dass die notwendige Gesetzesreparatur rasch erfolgt!
Anwalt Nikolaus Rast
Was im Klartext heißt: Die Zivildiener bekommen zwar Recht, aber noch lange kein Geld. Rast: „Man kann für sie nur hoffen, dass die notwendige Gesetzesreparatur rasch erfolgt!“ Die Prozesskosten muss der Bund jetzt auf jeden Fall einmal zahlen ...
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.