Ja, er habe Exekutionen, die er gar nicht vorgenommen hatte, ins Register eingetragen. Insgesamt 40 Euro habe er dafür unrechtmäßig aus der Staatskasse kassiert. "Wegen des Geldes habe ich nicht geschwindelt", so der Angeklagte.
Als Grund gab der Gerichtsvollzieher vielmehr Arbeitsüberlastung in seinem großen Sprengel in Wien an. Das Urteil – sechs Monate bedingt und 1.200 Euro Geldstrafe – ist noch nicht rechtskräftig.
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