Der Sprecher des Finanzministers, Harald Waiglein, kündigte am Mittwoch an, dass die Regelung "innerhalb der nächsten ein, zwei Tage überarbeitet" werde. Das könne bis zur vollständigen Rücknahme und Rückkehr zur alten Aufzeichnungsregelung gehen, die bis Dezember 2010 galt. Eine Lösung werde es "in kürzester Zeit" geben, die Fachbeamten redeten mit allen Betroffenen. Die Telefone liefen heiß. Für Mittwoch oder Donnerstag werden weitere Informationen erwartet.
Beabsichtigt sei eine "intelligente Neuregelung", sagte Waiglein, die eine bessere Betrugsbekämpfung garantiere und die gleichzeitig verhindere, dass man den privaten Bereich solcherart erfasse. Auch im Ministerium wird eingeräumt, dass beim Wocheneinkauf auf dem Land oder für eine Geburtstagsparty leicht drei Kisten Mineralwasser oder Bier zusammenkommen können.
"Übers Ziel hinausgeschossen"
Hintergrund der Richtlinie, die in der Phase der Begutachtung offenbar unterhalb der Wahrnehmungsschwelle auch der betroffenen Branche lag, waren immer wieder vorkommende Betrugsfälle im Gastgewerbe, also Schwarzverkäufe. Da wurden Getränke nur zum Teil offiziell eingekauft, mit einem weiteren Teil Schwarzumsätze lukriert. Deshalb machte sich die Fachabteilung Betrugsbekämpfung an eine Reform. Mit der Neuregelung wurde allerdings, wie Waiglein einräumt, "übers Ziel hinausgeschossen".
"Bombe" steckt in niedrigen Liter-Limits
Kritik der Kammern in der Begutachtung habe es, so das Ministerium, nur allgemeiner Natur gegeben. Dass mit den neuen Liter-Limits aber so eine "Bombe" darin steckte, sei offenbar niemandem von den Betroffenen aufgefallen. Der Handel war mittlerweile aber in heller Aufregung, weil die Angestellten seit Jahresbeginn den Ausweis (Angabe von Namen, Adresse) von Kunden verlangen müssen, wenn sie etwas größere Mengen Getränke kaufen. Die Limits, ab denen Käufer registriert werden müssen, sind auf 20 Liter Bier (mehr als zwei Kisten) oder zehn Liter Wein, zwei Liter Schnaps oder 30 Liter alkoholfreie Getränke (auch Mineralwasser) herabgesetzt worden.
Sollte der Erlass vollkommen zurückgenommen werden, gilt diese Registrierungspflicht wieder für die alten Mengen: Für Bier waren es bis Ende des Vorjahres 100 Liter, bei Wein 60 Liter, 15 Liter bei Schnaps und 120 Liter bei alkoholfreien Getränken.










Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.