„Krone“-Ombudsfrau

Eingabefehler bei Kauf von Vignette kam teuer

Ombudsfrau
11.06.2021 11:00

Teuer kam einem Salzburger ein Zahlendreher beim Erwerb der digitalen Vignette. Weil er wegen des Fehlers offiziell ohne Autobahnpickerl unterwegs war, musste der Leser 120 Euro zahlen.

Eine digitale Vignette hatte Christian H. im Auftrag seiner Mutter für deren Pkw erworben. Die ausgedruckte Bestätigung habe er ihr gegeben, damit sei für ihn alles erledigt gewesen, so der Leser. „Nun hat meine Mutter eine Strafe in Höhe von 120 Euro erhalten, da sie ohne Autobahnvignette gefahren sei“, schilderte der Salzburger. Wie sich herausstellte, war Herrn H. bei der Eingabe des Kfz-Kennzeichens ein Zahlendreher passiert. Er ersuchte die ASFINAG, die Strafe, die er zahlen werde, zu stornieren. Das wurde abgelehnt, die Kosten für die Umregistrierung erlassen.

Und auch gegenüber der Ombudsfrau bedauerte man, dass in diesem Fall kein Entgegenkommen möglich sei. Bei Online-Kauf müsse das Kfz-Kennzeichen 2-mal gesondert, ohne eine Kopiermöglichkeit, angegeben werden. Die Eingabe des korrekten Kennzeichens liege in der Eigenverantwortung des Kunden. Sollte es aber zu weiteren Mautforderungen kommen, könne man die Sache jedenfalls erneut prüfen.

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