Der Grüne Pass ist seit Donnerstag zwar in Betrieb - aber nicht reibungslos. Zertifikate mit EU-konformem QR-Code können vorerst nur für Genesene und Getestete digital erstellt werden - und selbst das funktioniert bei Getesteten nur bedingt.
Die Umstellung wurde ja erst „gestartet“, hieß es, der Prozess dauert also noch an. Er soll „demnächst“ erledigt sein.
„Nicht nachgewiesen“ statt „Negativ“
Die Umstellung sorgte auch für Verwirrung bei Getesteten, weil die Testergebnisse nun mit „nicht nachgewiesen“ bzw. „nachgewiesen“ betitelt werden statt wie bisher mit „negativ“ und „positiv“. Dabei meinen die Begriffe dasselbe, z.B. „nicht nachgewiesen“ und „negativ“. Mit diesen Begriffen (not detected) folgt Österreich der entsprechenden EU-Richtlinie.
Auch ausgedruckte Nachweise noch gültig
Die Genesungszertifikate enthalten das Datum des ersten positiven Tests sowie das Datum, ab wann das Zertifikat gültig ist bzw. die sechs Monate danach bis zum Ende der Gültigkeit. Innerhalb Österreichs zählen sie, wie schon in den vergangenen Wochen, weiterhin als Eintrittstests für Gastronomie oder Kultur. Ergänzend zu den neuen Zertifikaten bleiben auch die bisher gewohnten Nachweise in analoger bzw. ausgedruckter Form gültig.
Wann es in Österreich EU-konforme digitale Zertifikate auch für Geimpfte geben soll, ist weiter unklar. Es soll aber spätestens mit der EU-Regelung (1. Juli) so weit sein.
Kronen Zeitung/krone.at
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