Der deutsche Bundesligist RB Leipzig kann auf einen 21-Millionen-Euro-Geldregen hoffen. Wie am Dienstag bekannt wurde, hat der Weltverband (FIFA) in erster Instanz eine juristische Auseinandersetzung der Sachsen mit Leeds United zugunsten von RB entschieden. Dabei geht es darum, ob der einst von Leipzig an Leeds ausgeliehene Stürmer Jean-Kevin Augustin von den Engländern hätte verpflichtet werden müssen oder nicht.
Im Leihvertrag hatte sich der damalige englische Zweitligist 2020 verpflichtet, Augustin im Aufstiegsfall für eine Ablösesumme von 21 Millionen Euro fest zu verpflichten.
Leeds stieg zwar auf, wegen der Pandemie-Bedingungen aber erst im Juli 2020. Die Kaufverpflichtung sei nach Meinung der Engländer bereits Ende Juni erloschen. Das zweifelte RB an und klagte. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig; Leeds kann dagegen noch vorgehen.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.