Kunde will 50.000 Euro

Teil von Fuß nach Behandlung amputiert – Prozess

Wien
05.06.2021 06:00
Ein brisanter Prozess läuft derzeit im Wiener Zivillandesgericht: Ein Kunde eines Fußpflegesalons macht eine falsche Behandlung dafür verantwortlich, dass ihm nach einer Infektion ein Teil des Fußes abgenommen werden musste. Er fordert 50.000 Euro Entschädigung. Die Fußpflegerin bestreitet die Vorwürfe.

Vier Jahre lang kam der Mann immer wieder in den Salon in Wien. Da er an Diabetes leidet, war die Behandlung eher heikel. Infektionen mussten vermieden werden. Trotzdem, so sagt der Kunde in der von Rechtsanwalt Alfred Boran verfassten Klage, habe es bei einem Besuch im Herbst 2019 Probleme gegeben. Die Fußpflegerin soll nämlich gerufen haben: „Mein Gott, ich habe einen Blödsinn gemacht.“

In der folgenden Zeit entzündete sich der Fuß, es musste letztlich ein Teil davon amputiert werden. Wegen der extremen Beeinträchtigung in seinem weiteren Leben fordert der Kunde 50.000 Euro. Die Fußpflegerin bestreitet, dass die Amputation etwas mit ihrer Behandlung zu tun haben soll. Sie habe den Kunden ausdrücklich auf mögliche Risiken hingewiesen.

Peter Grotter
Peter Grotter
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