Überraschende Wende

Richterin: Keine Beweise gegen Seilbahn-Direktor

Ausland
30.05.2021 10:28

Überraschende Wende nach dem schweren Seilbahnunglück mit 14 Toten am Lago Maggiore: Die Untersuchungsrichterin in der norditalienischen Stadt Verbania sieht keine Hinweise auf ein Verschulden durch den Besitzer und den Direktor der Anlage der Firma „Ferrovie del Mottarone“. Die Männer waren am Mittwoch zusammen mit dem Einsatzleiter festgenommen worden.

Nach der Einvernahme der Männer würde es an soliden Beweisen gegen den Seilbahn-Besitzer und den Direktor fehlen, so die Untersuchungsrichterin. Die beiden wurden bereits aus der Untersuchungshaft entlassen, der Einsatzleiter wurde unter Hausarrest gestellt.

Das tödliche Seilbahnunglück am Lago Maggiore ist offenbar durch die absichtliche Abschaltung eines Sicherheitssystems verursacht worden. Die Bremsvorrichtung war Medienberichten zufolge bereits seit dem 26. April, dem Tag der Wiederaufnahme des Seilbahnbetriebs, wegen eines technischen Problems außer Betrieb. Bei dem Unglück starben Familien, junge Paare und zwei Kinder.

„Ich bin froh, zu meiner Familie zurückzukehren, aber ich bin verzweifelt wegen der 14 Todesopfer“, sagte der Betriebsdirektor beim Verlassen des Gefängnisses von Verbania. Er habe über die Aussetzung der Notbremse nichts gewusst. „Ich hätte diesen Beschluss nie genehmigt“, versicherte er.

Einsatzleiter: „Ich bin kein Krimineller“
Der Seilbahn-Einsatzleiter gestand seine Verantwortung ein. Er habe nie gedacht, dass es zu einem Kabelriss kommen würde. „Ich bin kein Krimineller. Ich hätte keine Menschen in die Kabine einsteigen lassen, wenn ich gedacht hätte, dass das Seil reißen würde“, sagte der Mann, der seit 38 Jahren für die Seilbahngesellschaft „Ferrovie del Mottarone“ arbeitet.

Bruch des Zugseils nun Hauptgegenstand von Ermittlungen
In den kommenden Tagen wird die Inspektion durch einen Berater der Staatsanwaltschaft von Verbania am Unfallort beginnen. Die Arbeit des Beraters konzentriert sich auf das gerissene Zugseil, um die Ursachen des Bruchs zu prüfen. Der Anwalt des angeklagten Einsatzleiters ist bereit, seine eigenen technischen Berater zu ernennen.

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