27.05.2021 17:24 |

„Ritterschlag“

Grasser scheitert mit Klage gegen ORF-Satiriker

Während Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser noch immer auf die schriftliche Ausfertigung des Urteils im Buwog-Korruptionsprozess wartet, hat er eine weitere Niederlage vor Gericht erlitten. Grasser hatte gegen die ORF-Satiriker Peter Klien wegen eines Facebook-Postings geklagt. Darin sah der ehemalige Minister seine Unschuldsvermutung verletzt. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen und in zweiter Instanz das Oberlandesgericht (OLG) Wien sahen es aber anders: Das Posting sei nicht als Tatsachenfeststellung, sondern als Satire zu qualifizieren.

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„Ganz Österreich wartet heute darauf, eingesperrt zu werden. Ein Tag wie jeder andere für Karl-Heinz Grasser“, hatte der Moderator der derzeit ausgesetzten Late-Night-Satiresendung „Gute Nacht Österreich“ Ende Oktober 2020 kurz vor dem zweiten Corona-bedingten Lockdown auf Facebook geschrieben. Grasser klagte daraufhin nach Paragraf 7b Mediengesetz (MedienG).

Die erste Instanz entschied, dass das Posting in seinem Kontext zu sehen sei. Es handle sich um keine Tatsachenfeststellung, sondern um Satire. Der 52-Jährige legte dagegen Beschwerde ein. In zweiter Instanz bestätigte nun das OLG Wien das Urteil.

Klien feiert „satirischen Ritterschlag“
Klien meinte auf Facebook zum Urteil in zweiter Instanz: „Ich nehm es als satirischen Ritterschlag. Und während ich keine Entschädigung zahlen muss, komme ich seinem Wunsch in einem andern Punkt dennoch gerne nach: Ich veröffentliche dieses Urteil. Ein Hoch auf die unabhängige Justiz!“

Für Grassers Anwalt Manfred Ainedter ist die Entscheidung „völlig unverständlich“. „Es beweist einmal mehr, dass Grasser in der österreichischen Medienlandschaft offiziell Freiwild ist“, sagte der langjährige Rechtsvertreter des Ex-Finanzministers gegenüber der APA.

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