"Es tut ihm alles so leid, er sieht ein, dass er Fehler begangen hat", sagte Großmann. Deshalb werde sein Mandant bei der nächsten Verhandlung am kommenden Montag vor Richter Christian Liebhauser-Karl ein umfassendes Geständnis ablegen.
Bislang Unschuld beteuert
Auer-Welsbach, der sich unter anderem wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs und Untreue vor Gericht verantworten muss, hatte seit Prozessauftakt am 11. Jänner stets seine Unschuld beteuert. Die Anklage wirft ihm vor, über sein Firmenkonglomerat AvW mit Sitz in Krumpendorf am Wörthersee fast zwei Jahrzehnte lang rund 12.500 Genussscheininhaber geprellt zu haben. Davon haben sich rund 8.500 mutmaßlich Geschädigte dem Strafverfahren angeschlossen. Der Schaden wird mit mindestens 420 Millionen Euro beziffert, Auer-Welsbach soll jahrelang Vermögen verschoben und den Kurs der AvW-Aktie manipuliert haben.
AvW-Genussscheinsystem war reine "Abzocke"
Gutachter Fritz Kleiner, auf dessen Expertise sich die 458 Seiten starke Anklageschrift stützt, bezeichnete das AvW-Genussscheinsystem schlicht als "Abzocke" beziehungsweise "kapitalmarktorientiertes Perpetuum mobile", das vor allem darauf basiert habe, dass den Anlegern stets versichert worden sei, sie würden ihre Gewinne bei Bedarf in bar ausgezahlt bekommen. Die Gewinnerwartung der Papiere zwischen 12 und 18 Prozent war für Kleiner "zu jedem Zeitpunkt unrealistisch".
Aus dem gewerbsmäßigen schweren Betrug soll den Anlegern ein Schaden von rund 270 Millionen Euro entstanden sein, heißt es in der Anklage. Hinzu kommt der Vorwurf der Untreue, der Schaden aus diesem Delikt für die Anleger und die AvW-Gesellschaften wird mit 150 Millionen Euro beziffert. Weiters wird Auer-Welsbach die "unrichtige Wiedergabe, Verschleierung oder Verschweigung der Verhältnisse der AvW-Gesellschaften gegenüber der Öffentlichkeit, den Gesellschaftern oder Prüfern" sowie der Verstoß gegen die Prospektpflicht angelastet. Auch der Vorwurf der Beweismittelfälschung wird gegen ihn erhoben, da Auer-Welsbach ein Schreiben der AvW-Managementbeteiligungs AG rückdatiert haben soll.
Geständnis soll Strafminderung bringen
All das wird der Firmenchef laut seinem Anwalt am kommenden Montag zugeben. "Ich hoffe sehr, dass das reumütige Geständnis sich strafmindernd auswirken wird", betonte Großmann. Der bisherige Verhandlungsverlauf habe Auer-Welsbach klargemacht, dass er sich nicht aus der Verantwortung stehlen könne, so sein Anwalt. Ob der Sinneswandel des Angeklagten auch mit dem Verteidigerwechsel zusammenhängt, wollte Großmann nicht beantworten. Sein Vorgänger als Auer-Welsbachs Anwalt, Michael Sommer, war jedenfalls auf Konfrontationskurs mit dem Gericht gegangen, so versuchte er mehrfach, Gutachter und Richter wegen Befangenheit vom Verfahren ausschließen zu lassen. Entsprechende Anträge wurden am ersten Verhandlungstag vom Schöffensenat allerdings abgelehnt.
Allgemein wird nun damit gerechnet, dass der bis Anfang März angesetzte Prozess bereits am kommenden Montag mit einem Urteil zu Ende gehen wird. Für die geschädigten Anleger heißt das aber noch nicht, dass sie gleich zu ihrem Geld kommen, das Insolvenzverfahren wird sich noch länger hinziehen. "Auf das zivilrechtliche Verfahren hat ein Geständnis keinen unmittelbaren Einfluss", sagte Masseverwalter Gerhard Brandl. Man werde trotzdem die Musterprozesse beim Obersten Gerichtshof führen, um die rechtlichen Unsicherheiten bezüglich der Genussrechte abzuklären.
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