„Absurder Bescheid“

Pflegerin ein Jahr zu spät in Quarantäne geschickt

Wien
22.05.2021 07:15

Frau O. erhielt kürzlich Post vom Wiener Gesundheitsamt (MA 15) - und fiel aus allen Wolken. Die Altenpflegerin hätte sich im März 2020, also vor mehr als einem Jahr, als Covid-Verdachtsfall entpuppt und sich somit zu Hause isolieren müssen. Dauer der Quarantäne: ein einziger Tag (!) - laut Behörde ist alles korrekt.

„Ich hatte nie Corona. Ich arbeite in einem Pensionistenheim der Stadt Wien, und wir wurden ja laufend getestet“, erklärt die 57-Jährige, die längst vollständig geimpft ist. Den Bescheid der MA 15 empfindet sie als absurd und verstörend.

Am Postweg kann das Schreiben (siehe unten) nicht hängen geblieben sein. Denn es ist mit dem 11. Mai 2021 datiert, bezieht sich aber auf den Beginn der Corona-Welle im Frühjahr 2020. Damals war die Quarantänezeit für Covid-19-Kranke und Verdachtsfälle zwei Wochen. Und nicht einen Tag, wie im Fall von Frau O. der 26. März. 

Was ist da los? Die Benachrichtigung hätte bereits vor einem Jahr hinausgehen sollen, ist aber durch die „damalige Fülle an Arbeit“ liegen geblieben – und wurde jetzt nachgeholt, erklärt eine Sprecherin des Gesundheitsdienstes.

Die Ein-Tages-Quarantäne sei korrekt. „Vermutlich lag zuerst ein positiver Antigentest vor, der dann durch einen negativen PCR-Test aufgehoben wurde“, mutmaßt die Behördensprecherin. Fazit: Man könnte den Schriftsatz auch Zeit- und Papierverschwendung nennen. Oder: „Vurschrift ist Vurschrift.“

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