Hohe Infektionszahlen

Erneut Ausreisetestpflicht für Osttiroler Gemeinde

Tirol
28.04.2021 12:29

Erst am vergangenen Samstag ging die „erste Runde“ zu Ende, nun tritt für die Osttiroler Gemeinde Abfaltersbach ab Donnerstag erneut eine Ausreisetestpflicht in Kraft. Grund sind hohe Infektionszahlen. Das Land ruft die Bevölkerung zum Testen auf.

Die erste Verordnung trat am 11. April in Kraft und endete für Abfaltersbach und andere benachbarte Gemeinden erst am vergangenen Samstag. Aufgrund eines erhöhten Infektionsgeschehens wird jetzt für den rund 650-Seelen-Ort noch einmal die Notbremse gezogen. Ab Donnerstag, 0 Uhr, gilt beim Verlassen des Gemeindegebiets wieder eine Ausreisetestpflicht. Vorerst bis 9. Mai. Dies hat der Corona-Einsatzstab des Landes in Abstimmung mit der Bezirkshauptmannschaft Lienz und der Gemeinde beschlossen.

PCR- oder Antigentest
Die Testverpflichtung gelte für alle Personen, die sich im Gemeindegebiet aufgehalten haben und dieses verlassen wollen - unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

„Dynamisches Infektionsgeschehen“
„Mit Stand Mittwochfrüh waren in Abfaltersbach 27 Personen aktiv mit dem Coronavirus infiziert. Wir verzeichnen ein dynamisches Infektionsgeschehen, beobachten die epidemiologische Lage sehr genau und analysieren diese täglich“, erklärt Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes.

Die Maßnahme sei erneut getroffen worden, um weitere Ansteckungen zu verhindern, Infektionsketten zu unterbinden und einer weiteren Verbreitung des Coronavirus bestmöglich vorzubeugen.

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Nur gemeinsam können wir diese Pandemie besiegen.

Bezirkshauptfrau Olga Reisner

Das Testangebot werde in der Gemeinde entsprechend ausgebaut. „Seitens der Gesundheitsbehörde appellieren wir eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, sich regelmäßig testen zu lassen und an die bereits bestehenden Vorgaben zu halten. Nur gemeinsam können wir diese Pandemie besiegen - jeder und jede Einzelne kann dazu einen persönlichen Beitrag leisten“, betont Bezirkshauptfrau Olga Reisner.

Ausnahme für Kinder, Schüler und Güterverkehr
Eine Durchreise durch die Gemeinde ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie Schüler zum Zweck der Teilnahme am Unterricht gilt die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen.

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