Die Polizistin ist ein Aushängeschild der Gegner der Corona-Maßnahmen, trat auch öffentlich bei Demos in Wien auf. In rechtsextremen Medien wird sie dafür abgefeiert. Beim Dienstgeber hat man mit der verhaltensauffälligen Beamtin deutlich weniger Freude. Am kommenden Dienstag muss sie sich vor der Disziplinarkommission verantworten. Es geht konkret um den § 43 des Beamtendienstrechts: „Der Beamte hat in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt.“
Proteste für ihre Heldin
Von der Ermahnung bis zur Suspendierung ist bei dem Disziplinarverfahren alles drin. Tatsächlich ist auch der fast zweijährige Langzeitkrankenstand zu hinterfragen, theoretisch könnte die Corona-Kritikerin mangels Dienstfähigkeit in einem Folgeverfahren in Frühpension kommen. Kurios: Auf Facebook formieren sich bereits Unterstützer, die vor dem Steyrer Gerichtsgebäude für ihre Heldin protestieren wollen. Dass das Verfahren ganz woanders stattfindet, haben diese „Fans“ offenbar noch nicht realisiert.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.