Verwaltungsgericht

Nach Beschwerde: Ärztin darf Apotheke führen

Oberösterreich
03.03.2021 13:00

Barbara Schamberger-Ender darf nach der Praxis-Eröffnung Anfang Februar nun doch ihre Hausapotheke in Aurolzmünster aufsperren. Wie berichtet, ging eine Linzerin dagegen rechtlich vor, blitzte beim Landesverwaltungsgericht ab.

Die Gerüchteküche brodelte. Vermutet wurde, dass die Linzerin mit einer Klage beim Landesverwaltungsgericht gegen die Hausapotheke der Aurolzmünsterer Hausärztin Barbara Schamberger-Ender nur ihren Apothekerkollegen möglichst lange Konkurrenz vom Leibe halten wollte. Mit den Spekulationen ist es vorbei.

Fehlende Parteistellung
Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde ab. „Das Gericht hat die Entscheidung mit der fehlenden Parteistellung der Apothekerin im Hausapothekenkonzessionsverfahren begründet. Ihr kommt damit keinerlei Mitspracherecht zu“, erklärt Rechtsanwalt Markus Lechner. Bereits gestern, Dienstag, startete die Hausärztin in ihrer Ordination mit dem Medikamentenverkauf.

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