Nur 737 Euro wollte der deutsche Reiseveranstalter dem betagten Ehepaar für ihre im März abgesagte Reise nach Ägypten erstatten. Ursprünglicher Kostenpunkt: 1638 Euro, die die Kärntner bereits im Frühjahr überwiesen hatten.
Sie sind nicht die ersten Betroffenen, die für den nicht angetretenen Urlaub beinahe tief in Tasche gegriffen hätten. „Konsumenten können von einer Pauschalreise ohne Zahlung von Stornokosten zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten“, erklärt Herwig Höfferer von der Arbeiterkammer, der sich für das Paar erfolgreich einsetzte.
Auf das Kleingedruckte achten!
Den Konsumentenschützer halten seit Corona verweigerte Erstattungen sowie Probleme bei Internet-Buchungen auf Trab. Er empfiehlt daher, sich genau über Stornobedingungen zu informieren. „Wer Flüge und Unterkünfte getrennt bucht, kann im Ernstfall übrigens kräftig draufzahlen.“ Beim Buchen im Internet gilt: Auf das Kleingedruckte achten!
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