Ministerium erklärt

FFP2-Pflicht: KN95-Masken können unzulässig sein

Österreich
25.01.2021 18:29

Das Tragen einer FFP2-Maske ist in einigen Bereichen - wie den Öffis und Lebensmittelgeschäften - nun vorgeschrieben. Ebenfalls im Umlauf befindlichen KN95-Masken, die zwar einen ähnlichen Schutz bieten können, sind nicht automatisch zugelassen. Der Grund dafür ist, dass es bei diesen Masken keine europäische Qualitätskontrolle gibt. Daher gilt es nun beim Kauf der Masken, gewisse Merkmale zu berücksichtigen. So sei ein großer Teil der in Österreich im Umlauf befindlichen KN95-Masken „sehr wohl zulässig und als FFP2-Maske verwendbar“, hieß es dazu am Abend von Gesundheitsminister Rudolf Anschober, es sei nur nicht „jede KN95-Maske automatisch mit einer FFP2-Maske gleichzusetzen“.

Die Kennzeichnung KN95 ist laut einer Information des Gesundheitsministeriums ein Hinweis darauf, dass die Maske einer nicht europäischen Norm für persönliche Schutzausrüstung entspricht. „Wenn sie dieser Norm wirklich entsprechen, dann dürften diese Masken ähnlich gut sein wie die europäischen FFP2-Masken. Da sie jedoch keiner europäischen Norm unterliegen, gibt es dazu auch keine europäische Qualitätskontrolle. Sie sind also möglicherweise nicht getestet und sind daher rechtlich als ,simpler‘ Mund-Nasen-Schutz zu beurteilen“, hieß es seitens des Ressorts.

Zusätzliche Kennzeichnung gibt Sicherheit
Unbedingt sollten Konsumentinnen und Konsumenten folgende weitere Merkmale beim Kauf einer solchen Maske beachten, um sich auf eine gleichwertige Filter- und Schutzleistung verlassen zu können, warnt das Gesundheitsministerium:

  • ausdrückliche Bezeichnung als FFP2-Maske,
  • CE-Zeichen,
  • EN-Kennzeichnung und
  • vierstellige Nummer zur Identifikation des zertifizierenden Testinstituts.

In Österreich zertifizierte KN95-Masken „sicher“
Im Sozial- und Gesundheitsbereich dürfen KN95-Masken unter der Voraussetzung eingesetzt werden, dass die Masken in Österreich geprüft und zertifiziert wurden, was an einem Zusatzaufdruck auf der Maske erkennbar sei. „Damit können sich Personen in diesem besonders vulnerablen Bereich seit dem Beginn der Pandemie darauf verlassen, dass es sich um sichere Masken handeln, die der Filterleistung und dem Schutz einer FFP2-Maske entsprechen“, heißt es aus dem Gesundheitsministerium gegenüber der „Krone“.

Anschober: „Nicht jede KN95-Maske mit FFP2-Maske gleichzusetzen“
Gesundheitsminister Anschober wies auf Twitter ebenfalls darauf hin, worauf bei den KN95-Masken zu achten sei. Ein großer Teil der in Österreich im Umlauf befindlichen Masken sei „sehr wohl zulässig und als FFP2-Maske verwendbar“, es sei nur nicht „jede KN95-Maske automatisch mit einer FFP2-Maske gleichzusetzen“. Denn dazu müssten sie CE-zertifiziert sein. Zertifizierte KN95-Masken etwa würden auch von der Polizei verwendet oder bei den Gratistests verteilt.

Nur Masken ohne Ausatemventil
Doch auch innerhalb der FFP2-Masken, die bis zu 94 Prozent der Partikel in der Luft filtern, muss man unterscheiden. Um auch das Umfeld zu schützen, sind nur Masken ohne Ausatemventil erlaubt. Diese müssen sowohl bei Besuchen in Alters- und Pflegeheimen als auch beim Betreten von allen geöffneten Geschäften und den Öffis getragen werden.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele