Keine Reue vor Gericht

Eigene Söhne jahrelang geschlagen: Zehn Jahre Haft

Oberösterreich
20.01.2021 06:00

28 Jahre vergingen, seit der Vater das erste Mal zuschlug: Am Montag wurde in Wels ein 58-Jähriger zu zehn Jahren Haft (nicht rechtskräftig) verurteilt. Jahrelang hatte er seine zwei Söhne geschlagen, getreten und den Jüngeren sogar mit dem Umbringen bedroht. Auch beim Prozess zeigte der Familientyrann keine Reue.

Man mag sich gar nicht vorstellen, wie viel Leid der Angeklagte über seine Familie gebracht hat. Jahrzehntelang tyrannisierte er seine Söhne mit Gewaltausbrüchen. Jahrelang ertrugen die Kinder die Brutalität des Vaters - und schwiegen. Für den Älteren, der heute 34 Jahre alt ist, begann das Leiden im Jahr 1993. Der zu Beginn der Qualen Sechsjährige wurde vom Vater durch Schläge mit der Faust, mit der flachen Hand, mit dem Gürtel und mit Fußtritten malträtiert.

Mit Küchenmesser bedroht
Seinem kleinen Bruder, der erst 2005 geboren wurde, erging es noch schlimmer. Einmal soll ihn der Vater mit dem Kopf gegen ein Küchenmöbel gestoßen haben, ein anderes Mal soll der Angeklagte das Kind mit einer Drei-Kilo-Hantel schwer am Knie verletzt haben. Und als sich der Sohn im Badezimmer verschanzte, soll der Vater ein Küchenmesser geholt und gedroht haben, ihm den Kopf abzuschneiden, wenn er nicht sofort herauskäme.

Ein Kind sagte nicht aus
Als die Gewaltexzesse im Sommer des Vorjahres aufflogen, wurde auch ein dritter Sohn befragt. Er wollte aber nicht gegen den Vater, der bereits in Untersuchungshaft saß, aussagen.

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Wenn die Gewalt länger als ein Jahr andauert, ist der Gesetzgeber sehr streng. Der Strafrahmen reicht bis zu 15 Jahren.

Gerichtssprecherin Gerlinde Hellebrand

Verurteilung wegen fortgesetzter Gewaltausübung
Bei der Verhandlung am Montag war der 58-Jährige, ein Österreicher mit bosnischer Abstammung, nicht geständig. Genutzt hat ihm das Leugnen nichts: zehn Jahre Haft wegen Quälens unmündiger Personen und wegen fortgesetzter Gewaltausübung. Der Angeklagte gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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