Kosten-Explosion

RH-Bericht deckt schwere Mängel im Strafvollzug auf

Österreich
29.10.2010 12:21
Der Rechnungshof übt in seinem aktuellen Bericht scharfe Kritik am Umgang der Justiz mit geistig abnormen Rechtsbrechern. Demnach verfügt das Ministerium "weder über eine schriftlich festgelegte Strategie zur Steuerung noch über eine ausreichende Messung des Erfolgs der Maßnahmen". Weil die für den Maßnahmevollzug vorgesehenen Justizanstalten überbelegt sind, werden geistig abnorme Straftäter gemeinsam mit gesunden Insassen im Normalvollzug oder in psychiatrischen Krankenhäusern angehalten.

Laut Rechnungshof widerspricht dies nicht nur dem gesetzlichen Auftrag zur getrennten Unterbringung, sondern lässt vor allem die Kosten explodieren. Die Anzahl der infolge psychischer Erkrankungen für den herkömmlichen Strafvollzug ungeeigneten Häftlinge ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. Allein von 2005 bis 2010 wuchs diese Gruppe um 22 Prozent auf 819 Personen an, wobei eine vertiefte Analyse der Ursachen dieses Anstiegs fehlt, kritisiert der Rechnungshof.

Jahrelanges Warten auf Behandlungsplan
Zurechnungsfähige Täter müssen nach ihrer Verurteilung oft jahrelang auf einen Behandlungsplan warten. "Die Erstbegutachtungsstelle in der Justizanstalt Wien-Mittersteig war nicht in der Lage, alle zu einer vorbeugenden Maßnahme verurteilten zurechnungsfähigen Straftäter vor der Zuweisung zu einer Justizanstalt zu begutachten und einen Behandlungsplan zu erstellen. Ende 2009 waren 66 betroffene Straftäter noch nicht erstbegutachtet, obwohl diese zum großen Teil bereits jahrelang im Maßnahmevollzug waren", stellen die Prüfer fest.

Wegen der Vollbelegung von Göllersdorf müssen immer mehr zurechnungsunfähige Rechtsbrecher in psychiatrische Krankenhäuser verlegt werden. Mit Stichtag 1. Jänner 2010 waren das bereits 63 Prozent der Betroffenen. Das kommt das Justizministerium teuer: Die Kosten pro Tag und Insasse betragen in Spitälern bis zu 624 Euro gegenüber 162 Euro in Göllersdorf. Auch schuldfähige psychisch Kranke werden aus Kapazitätsgründen oftmals in den wesentlich teureren Krankenhäusern und nicht in Justizanstalten angehalten. "Verhandlungen mit den Krankenanstaltenträgern über angemessene Tarife fanden bisher nicht steht", heißt es im Prüfbericht.

RH kritisiert "rechtlich nicht gedeckten Dauerfreigang"
Die dem Maßnahmevollzug zugewiesenen Insassen - das sind mittlerweile bereits neun Prozent aller Häftlinge - verursachen 19 Prozent der gesamten Ausgaben des Strafvollzugs. Im Vorjahr waren dies immerhin 63 Millionen Euro. Trotz der enormen Kosten legte die Vollzugsdirektion "keine - auf eine Strategie für den Maßnahmevollzug abgestimmten - Vorgaben für die Behandlung und Betreuung der Untergebrachten in den Justizanstalten fest. Auch fehlte in der Vollzugsdirektion die erforderliche personelle Kompetenz im ärztlichen und psychologischen Bereich", hält der RH fest. Häftlingen, deren Entlassung bevorstand, wurde zur Vorbereitung auf das Leben in Freiheit "de facto Dauerfreigang gewährt. Diese Praxis war allerdings rechtlich nicht gedeckt".

Der Rechnungshof bemängelt weiter, dass weder die Vollzugsdirektion noch das Justizministerium über aussagekräftige Daten verfügen, um die Qualität und den Erfolg des Maßnahmevollzugs beurteilen zu können: "Systematische Erhebungen über unterbringungsrelevante Daten, zum Beispiel zur Rückfallshäufigkeit ehemaliger Maßnahmeinsassen, zur Anhaltedauer und zu den begangenen Delikten fehlten."

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele