Ein eingeschriebener Brief einer Consultingfirma hat bei Grundbesitzern Verwirrung ausgelöst. Sie wurden aufgefordert, einen Streifen auf ihren Grundstücken in Form eines Servituts als Lebensraum für das seltene Insekt zur Verfügung zu stellen. Manche fühlen sich vor den Kopf gestoßen und befürchten, sie könnten enteignet werden, sollten sie nicht zustimmen.
Unverständnis herrscht auch darüber, dass man erst zu einem Zeitpunkt mit der Sache konfrontiert wird, zu dem die Schnellstraße bereits im Bau ist. „Unzureichende Planung, die auf Kosten der Bürger nachkorrigiert wird“, vermutet ein Betroffener.
Bei der Asfinag weist man das zurück. Es handle sich um eine behördliche Auflage. 66 Eigentümer sind betroffen. Von einer Enteignung könne jedoch keine Rede sei. Die Grundeigner würden eine Entschädigung für das Servitut erhalten und könnten die Flächen weiter bewirtschaften. Einzig der Einsatz von Dünge- oder Spritzmitteln sei danach nicht mehr erlaubt - zum Schutz der Libelle, heißt es. Außerdem hätten die Besitzer die auch Möglichkeit, die Streifen an die Asfinag zu verkaufen.
Ch. Miehl, Kronen Zeitung
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